02.06.2015 - 10.4 Bebauungsplan I-3B, Wegberg - Beecker Heide Ost...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsfrau von den Driesch erkundigt sich mit Bezug auf die vom Kampfmittelräumdienst empfohlene Überprüfung des Plangebietes, hinsichtlich einer entsprechenden Haftung der Stadt im Falle von Erdarbeiten.

Es wird erläutert, dass sich der Hinweis des Kampfmittelräumdienstes auf eine bereits bebaute Fläche und nicht auf die zur Veräußerung anstehenden Flächen beziehe. Im Rahmen der abzuschließenden Kaufverträge würden die Erwerber hierauf hingewiesen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

 

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 1 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Träger, wie beschrieben, folgen. Hieraus ergibt sich lediglich die Aufnahme eines zusätzlichen Hinweises bezüglich möglicher Kampfmittel in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes.

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführung in der Anlage 2 - der von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlung hinsichtlich der vorgebrachten Anregung aus der Öffentlichkeit, wie beschrieben, folgen und somit den seitens der Bürgerschaft vorgebrachten Bedenken nicht entsprechen.

 

3.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne der Beschlüsse Nr. 1 und 2 über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan I-3B, Wegberg – Beecker Heide Ost / 13. Änderung in der ergänzten Fassung als Satzung zu beschliessen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet liegt in der Ortslage Wegberg und umfasst die Parzellen 186, 214 und 296 sowie einen Teil der angrenzenden Wegefläche (Parzelle 187). Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Entwurfsplan ersichtlich.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan I-3B, Wegberg – Beecker Heide Ost / 13. Änderung rechtskräftig und zugleich innerhalb des Geltungsbereiches die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans I-3B, Wegberg – Beecker Heide Ost / 4. Änderung aufgehoben.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=12518&selfaction=print