02.06.2015 - 10.2 Antrag vom 10.03.2015 auf Änderung des Flächenn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Datum:
- Di., 02.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Gellissen begrüßt die Vorlage und teilt mit, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen werde.
Er beantragt in diesem Zusammenhang den Beschlussvorschlag um den ggf. erforderlichen Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge zu erweitern.
Der Techn. Beigeordnete Fabry versichert den Abschluss entsprechender Verträge im Rahmen der Bauleitplanverfahren.
Ratsfrau von den Driesch erkundigt sich, ob es richtig sei, dass Teile des Landschaftsschutzgebietes durch die beantragte FNP-Änderung überplant würden.
Dies wird vom Techn. Beigeordneten Fabry bestätigt, mit dem Hinweis, dass die betreffenden Flächen zwar im Landschaftsschutzgebiet lägen, jedoch bereits in Teilen vor Jahre versiegelt worden seien. Die Festlegung des Landschaftsschutzgebietes entspreche daher an dieser Stelle nicht der Realität.
Herr Schroeders vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen ergänzt, dass die beantragte FNP-Änderung eine Fläche von ca. 1,3 ha umfasse.
Ratsfrau Merz-Valsamidis spricht sich für eine stärkere Erhaltung von Grünstrukturen innerhalb des geplanten Mischgebietes aus.
Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass in der heutigen Sitzung lediglich hinsichtlich der erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse beraten werde. Soweit sich der Rat für eine Aufstellung der Bauleitpläne ausspreche, werde zunächst eine diesbezügliche Anfrage bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden. Danach erfolgte im Rahmen der ggf. durchzuführenden Planverfahren der Entwurf detaillierter Planunterlagen. Im Rahmen dieser Planverfahren würden diese dem Ausschusses sowie dem Rat zur Beratung vorgelegt.
Ratsherr Bonitz erkundigt sich, ob mit einem Einvernehmen seitens der Bezirksregierung Köln zu rechnen sei.
Der Techn. Beigeordnete erläutert, dass hierzu keine Prognose gegeben werden könne.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge
a) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan VII-4, Uevekoven – Gewerbegebiet Erkelenzer Straße,
b) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan VII-5, Uevekoven – Mischgebiet Erkelenzer Straße,
c) den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gemischte Baufläche – Erkelenzer Straße“ und
d) die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.06.2006 zum Bebauungsplan VII-3, Uevekoven – Ferien- und Wochenendhausgebiet
beschließen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, das Gelände der ehemaligen Ziegelei in Uevekoven als Gewerbe- und Mischgebiet zu entwickeln.
Die Bebauungspläne sollen Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Die Plangebiete liegen am nördlichen Ortsrand von Uevekoven und erstrecken sich über das Gelände der ehemaligen Ziegelei. Die genauen Abgrenzungen der Plangebiete sind aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Die v.g. Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung beauftragt ferner die Verwaltung, im Rahmen der ggf. durchzuführenden Bauleitplanverfahren mit dem Antragsteller entsprechende städtebauliche Verträge abzuschließen.
