02.06.2015 - 9 Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2014 betreffe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 02.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr G. Schmitz berichtet, dass sich in Uevekoven eine Bürgergruppe hinsichtlich des Verkehrsaufkommens durch Uevekoven gebildet habe. Diese tage das nächste Mal am 17.06.2015. Eine Kontaktaufnahme könne über ihn erfolgen. Er spricht sich dafür aus, dass die Anregungen der Bürgergruppe in die Gesamtverkehrskonzeption zu Uevekoven und in den Antrag an den Straßenbaulastträger einfließen sollen.
Ratsherr Böhm weist darauf hin, dass der Wegfall von Parkmöglichkeiten entlang der Erkelenzer Str. (Ortsdurchfahrt Uevekoven - L3) zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge führen könne. Ferner sollte im Hinblick auf die Entwicklung des ehemaligen Geländes „Wienerberger“ abgewartet werden, inwieweit sich hieraus Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen in Uevekoven ergeben.
Ratsherr Schmitz beantragt den Beschlussvorschlag der Verwaltung noch um eine vorherige Kontaktaufnahme der Verwaltung mit der Bürgergruppe aus Uevekoven zu erweitern. Hier sollen deren Überlegungen geprüft und ggf. berücksichtigt werden, bevor ein entsprechender Antrag auf den Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgt.
Hiergegen wird aus den Reihen der Ausschussmitglieder kein Widerspruch erhoben.
Der Ausschussvorsitzende ruft sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der Erweiterung durch Ratsherrn Schmitz zur Abstimmung auf.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der weiteren Planungen die Überlegungen der Bürgerschaft aus dem Ortsteil Uevekoven miteinfließen zulassen und im Anschluss hieran entsprechend beim zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßenbau NRW die Anlegung eines Fahrradschutzstreifens entlang der L 3, im Bereich der Ortsdurchfahrt Uevekoven zu beantragen und eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung zu treffen.
