08.09.2015 - 1.7 Kläranlage Wegberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.7
- Datum:
- Di., 08.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Vorlage:
-
VO/3242/15 Kläranlage Wegberg
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Gellissen erkundigt sich, mit Bezug auf die im Gutachten skizzierten Handlungsmöglichkeiten, welche konkreten Schritte nun von Seiten der Verwaltung vorgesehen seien und in welchem Zeitrahmen diese durchgeführt werden sollen.
Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass die vom Rat beschlossenen Entwässerungssatzung eins zu eins umgesetzt werde.
Diese sehe vor, dass ein Einleiter in das städtische Kanalnetz bei Überschreitung der Grenzwerte hierzu einen Antrag bei der Stadt Wegberg stellen müsse.
Bisher sei von keinem der im Stadtgebiet Wegberg betroffenen Unternehmen ein solcher Antrag gestellt worden. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist werde gemäß den Regelungen der Satzung verfahren.
Ratsherr Gellissen äußert, dass seiner Ansicht nach, die im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren denkbaren Ahndungsmöglichkeiten ein eher schwaches Mittel darstellten. Die Verwaltung solle prüfen, ob hier nicht der Erlass einer Ordnungsverfügung in Verbindung mit der Androhung einer Ersatzvornahme besser geeignet sei.
Herr Fabry entgegnet, dass die auf Basis der Satzung mögliche Verhängung von Bußgeldern bis 50.000 € durchaus für den Verursacher schmerzhaft sein könne. Die angesprochene Alternative zur Androhung einer Ersatzvornahme sehe er als rechtlich problematisch an, da die zur Reduzierung der Belastung erforderlichen Vorkehrungen, auf einem Privatgrundstück vorgenommen werden müssten. Ob die Anordnung dieser Maßnahmen tatsächlich mittels einer Ordnungsverfügung in Verbindung mit der Androhung einer Ersatzvornahme erfolgen könne, müsse erst juristisch geprüft werden.
Im Rahmen der folgenden Diskussion wird von allen Fraktionen eine Erweiterung der Kläranlage Wegberg im Hinblick auf die erhebliche finanzielle Belastung der Gebührenpflichtigen abgelehnt.
Ferner erfolgt aus den Reihen der Ausschussmitglieder die Anregung, den Rat regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen in dieser Angelegenheit zu informieren.
Der Techn. Beigeordnete Herr Fabry stellt nochmals heraus, dass sich aus der Neuberechnung der Kläranlage lediglich die beiden nachfolgenden Vorgehensweisen ergeben:
- Es gelingt die bisher stoßweise erfolgte Einleitung der Schadstoffe durch Schaffung von baulichen Vorkehrungen auf dem Betriebsgelände des Verursachers in ausreichendem Maße zu reduzieren oder
- die Bezirksregierung Köln werde in absehbarer Zeit von der Stadt Wegberg eine entsprechende Erweiterung der Kläranlage in Wegberg fordern.
Hierbei erläutert er ferner, dass der Aufwand zur Schaffung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung auf dem Gelände des Verursachers für diesen in erheblichem Maße geringer sei, als die andernfalls erforderliche Erweiterung der Kläranlage. Der jeweils erforderliche finanzielle Aufwand stehe in direkter Abhängigkeit von der jeweils zu berücksichtigenden Wassermenge. Hier sei der Aufwand für die Behandlung eines Teilstroms auf dem Gelände des Verursachers viel geringer und damit kostengünstiger als der ansonsten bei der Kläranlage Wegberg erforderliche Aufwand für die Reinigung des gesamten dort eingehenden Schmutzwassers.
Der sachkundige Bürger Nelsbach richtet die nachfolgenden Fragen an die Verwaltung:
- Wie hoch wäre der vom Verursacher aufzuwendende Betrag zur Realisierung der baulichen Maßnahmen auf seinem Gelände, durch die eine Einleitung weiterhin ermöglicht wäre?
- Wie ist die Zeitschiene hinsichtlich der ggf. von Seiten der Bezirksregierung geforderten Erweiterung der Kläranlage Wegberg?
- Ist das dem Ausschuss vorliegende Gutachten auch der Bezirksregierung Köln bekannt?
Der Techn. Beigeordnete Fabry beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1. Eine genaue Bezifferung des Betrages ist jetzt nicht möglich.
Zu 2. Die Fristen werden der Stadt Wegberg ggf. von der Bezirksregierung mitgeteilt. Eine Antragstellung zur Einleitung des geklärten Wassers in die Schwalm wurde bereits vor Jahren durch die Stadt Wegberg dort beantragt. Daraufhin sei von der Bezirksregierung Köln die Nachrechnung der Kläranlage gefordert worden. Das Ergebnis dieser Untersuchung liege nun vor. Eine Genehmigung zur Einleitung des geklärten Wassers werde durch die Bezirksregierung aufgrund der Überschreitung der Werte aktuell nicht erteilt.
Zu 3. Das Gutachten ist der Bezirksregierung Köln bekannt.
Der Ausschussvorsitzende formuliert aufgrund der Wortmeldungen einen erweiterten Beschlussvorschlag und ruft diesen zur Abstimmung auf.
