01.09.2015 - 5.2 Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.08.2015 betreff...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister verliest zu diesem Tagesordnungspunkt die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Anfrage der  CDU-Fraktion vom 17.08.2015 betreffend „Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters nach § 55 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW“

 

 

Mit Schreiben vom 17.08.2015 hat die CDU-Fraktion eine Anfrage nach § 21 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg betreffend „Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters nach § 55 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW“ gestellt.

 

 

Im Rahmen dieser Anfrage bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1.            Halten Sie die Form der Unterrichtung des Rates im Rahmen des § 55 Gemeindeordnung NRW über das Medium der Rheinischen Post für korrekt und ausreichend?

2.            Falls ja, begründen Sie bitte Ihre Aussage substantiiert.

3.            Falls ja, wie soll sichergestellt werden, dass alle Ratsmitglieder die jeweiligen Informationen aus der Rheinischen Post zeitnah erhalten?

4.            Falls nein, welche konkreten Vorstellungen haben Sie, um zukünftig der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtungspflicht des Rates angemessen nachzukommen?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Frage 1

Halten Sie die Form der Unterrichtung des Rates im Rahmen des § 55 Gemeindeordnung NRW über das Medium der Rheinischen Post für korrekt und ausreichend?

 

 

Antwort zu Frage 1

Der Bürgermeister kommt seiner Pflicht zur Unterrichtung des Rates gem. § 55 GO NRW ausreichend nach, indem er über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde die Ratsmitglieder direkt oder die Fraktionsvorsitzenden in emails, telefonisch oder per Mitteilung in der Sitzung informiert.

 

Soweit von Seiten der Verwaltung Informationen an die Lokalpresse oder Medienvertreter gegeben werden, erfolgt dies mit dem Ziel, breite Teile der Bevölkerung über aktuelle Ereignisse oder Entwicklungen zu informieren, die von allgemeinem Interesse sein könnten. Bei Themen, die zuvor durch Rat oder Ausschuss zu beraten sind, erfolgt eine Unterrichtung der Medien erst nach dem Vorliegen des Beratungsergebnisses.

Die Medien werden regelmäßig am Mittwoch nach den Ratssitzungen durch den Bürgermeister zu einer Pressekonferenz eingeladen.

 

 

Frage 2

Falls ja, begründen Sie bitte Ihre Aussage substantiiert.

 

Antwort zu Frage 2

Siehe Antwort zu Frage 1

 

 

 

Frage 3

Falls ja, wie soll sichergestellt werden, dass alle Ratsmitglieder die jeweiligen Informationen aus der Rheinischen Post zeitnah erhalten?

 

Antwort zu Frage 3

Entfällt

 

 

 

Frage 4

Falls nein, welche konkreten Vorstellungen haben Sie, um zukünftig der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtungspflicht des Rates angemessen nachzukommen?

 

Antwort zu Frage 4

Siehe Antwort zu Frage 1

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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