01.09.2015 - 5.3 Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.08.2015 betreff...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister verliest zu diesem Tagesordnungspunkt die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Anfrage der  CDU-Fraktion vom 17.08.2015 betreffend „Überschreitung der Sitzungsdauer“

 

 

Mit Schreiben vom 17.08.2015 hat die CDU-Fraktion eine Anfrage nach § 21 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg betreffend „Dauer der Ratssitzungen“ gestellt.

 

Im Rahmen dieser Anfrage bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Würden Sie Ihre Aussage in der Presse zur Sitzungsdauer unter Berücksichtigung der zuvor aufgeführten Tatsachen auch heute so treffen?
  2. Falls ja, begründen Sie bitte Ihre Aussage substantiiert.
  3. Falls nein, welche konkreten Vorstellungen haben Sie, damit zukünftig die dreistündige Höchstdauer der Sitzungen nicht mehr überschritten wird?
  4. Sind die Tagesordnungen der Ratssitzungen so voll gestaltet, dass Sie keine Debatte über die einzelnen Punkte erwarten?
  5. Wenn ja, warum trifft sich dieses Organ?
  6. Wenn nein, wie kann die Tagesordnung dann so viele Punkte aufweisen?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Frage 1

Würden Sie Ihre Aussage in der Presse zur Sitzungsdauer unter Berücksichtigung der zuvor aufgeführten Tatsachen auch heute so treffen?

 

Antwort zu Frage 1

Ja.

 

 

 

Frage 2

Falls ja, begründen Sie bitte Ihre Aussage substantiiert.

 

Antwort zu Frage 2

Gem. § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung ist bei der Aufstellung der Tagesordnung darauf zu achten, dass eine Sitzungsdauer von mehr als drei Stunden nicht überschritten wird.

 

Die Anzahl der Tagesordnungspunkte ist abhängig von den aktuell zu beratenden Themen. Das Verschieben von Beratungsthemen in spätere Ratssitzungen ist in den meisten Fällen aus zeitlichen Gründen nicht möglich bzw. verzögert den weiteren Verwaltungsablauf.

Die Zusammenstellung der Tagesordnungen erfolgt unter Berücksichtigung der erwarteten Beratungsdauer bei den einzelnen Punkten. Soweit jedoch vorab absehbar ist, dass die Sitzungsdauer aufgrund der Fülle der Tagesordnungspunkte die Drei-Stundenfrist deutlich überschreiten würde, werden Tagesordnungspunkte, soweit dies aus verwaltungstechnischen Gründen möglich ist, in spätere Sitzungen verschoben. So ist dies auch in den vergangenen Monaten gehandhabt worden.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine maßvolle Überschreitung der Drei-Stundengrenze von allen Beteiligten akzeptiert werden sollte, um den weiteren zeitnahen Verwaltungsablauf zu gewährleisten. Dies stellt eine kostengünstigere Lösung dar, als die Terminierung von Sondersitzungen.

 

 

 

Frage 3

Falls nein, welche konkreten Vorstellungen haben Sie, damit zukünftig die dreistündige Höchstdauer der Sitzungen nicht mehr überschritten wird?

 

Antwort zu Frage 3

Entfällt, da Frage 1 mit „Ja“ beantwortet wurde.

 

 

 

Frage 4

Sind die Tagesordnungen der Ratssitzungen so voll gestaltet, dass Sie keine Debatte über die einzelnen Punkte erwarten?

 

Antwort zu Frage 4

Nein.

Die Tagesordnungen werden so geplant, dass hinsichtlich der einzelnen Punkte eine Diskussion möglich ist. Bei der Aufstellung der Tagesordnung kann jedoch hierzu nur eine grobe zeitliche Prognose zu Grunde gelegt werden, die in der Sitzung dann durch zahlreiche Wortbeiträge überschritten werden kann.

 

 

 

Frage 5

Wenn ja, warum trifft sich dieses Organ?

 

Antwort zu Frage 5

Entfällt, da Frage 4 mit Nein beantwortet wurde.

 

 

 

Frage 6

Wenn nein, wie kann die Tagesordnung dann so viele Punkte aufweisen?

 

Antwort zu Frage 6

s. Antwort zu Frage 4.

 

Die steigende Anzahl von Anfragen und Anträgen hat in den vergangenen Jahren vermehrt dazu geführt, dass die Tagesordnungen um zusätzliche Punkte erweitert wurden.

Da sich nach deren Beantwortung durch die Verwaltung in den letzten Monaten immer wieder längere Diskussionen angeschlossen haben, wurde die vorher geschätzte Zeitschiene nicht eingehalten. Außerdem hat die Haushaltssituation der Stadt dazu geführt, dass bei einigen Tagesordnungspunkten der zusätzliche Aspekt der haushaltsrechtlichen Auswirkungen intensiv diskutiert wurde.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Straffung des Beratungsverlaufes im Bereich der Mitteilungen sowie der Anträge und Anfragen angestrebt werden. Dieser Teil der Sitzungen hat in der Vergangenheit einen erheblichen zeitlichen Anteil gehabt. Eine Reduzierung in diesem Bereich sowie der sich evtl. noch anschließenden Debatten, würde zu einer zeitlichen Reduzierung der Sitzungsdauer insgesamt führen.

 

 

Des Weiteren könnte eine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf die Fachausschüsse, durch Änderung der Zuständigkeitsordnung, eine Entlastung des Rates mit sich bringen. Hierbei sollte gleichzeitig geprüft werden, in wie weit eine Verlagerung von Befugnisse von den Fachausschüssen an den Bürgermeister sinnvoll ist und zu einer generellen spürbaren Entlastung im politischen Raum führt.

Weiterhin wäre es möglich, auf eine strenge Auslegung und Praktizierung des § 13 Abs. 6 der Geschäftsordnung zu drängen. Dies geschieht bislang nicht.

 

 

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Ratsherr Böhm bittet zukünftig alle Stellungnahmen der Verwaltung bereits mit den Sitzungsunterlagen in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.