29.09.2015 - 2.5 Antrag vom 27.05.2015 zur Änderung des Flächenn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Datum:
- Di., 29.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Schmelich begrüßt im Namen der CDU-Fraktion die Absicht zur Errichtung einer Ferienhaussiedlung. Er unterstreicht hierbei, dass jedoch gewährleistet werden müsse, dass diese auch als reine Ferienhaussiedlung genutzt werde und dass der Stadt keine Kosten im Rahmen der Umsetzung der Planung entstehen.
Ratsherr Bonitz bewertet die Überlegung des Investors im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls positiv.
Diesem stimmt auch der sachkundige Bürger Müller für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu. Er regt in diesem Zusammenhang an, ggf. einen Teil der Fläche für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Verwaltung solle diesbezüglich Gespräche mit dem Eigentümer der Fläche führen.
Ratsherr Nießen weist daraufhin, dass bisher keine Zeitschiene hinsichtlich der Planungen vorliege. Ferner unterliege der Eigentümer aufgrund der erfolgten Abgrabung einer Rekultivierungsverpflichtung. Hier dürfe daher eine Planung zur anderweitigen Nutzung der Fläche nicht zu einer Befreiung des Eigentümers aus dieser Verpflichtung führen.
Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass im Falle einer positiven Entscheidung des Rates zu dem Vorhaben zunächst einmal ein entsprechender Antrag an die Landesplanungsbehörde zu richten sei. Das Ergebnis hierzu müsse dann abgewartet werden, bevor weitere Überlegungen oder Schritte eingeleitet würden.
Beschluss:
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge
a) den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ferienhaussiedlung Klinkum“ und
b) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-11, Klinkum – Ferienhaussiedlung
beschließen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, auf einer ca. 3,6 ha großen Fläche eine Ferienhaussiedlung im Sinne des § 10 BauNVO (Sondergebiete, die der Erholung dienen) zu entwickeln.
Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage Klinkum und wird durch den Grenzlandring (L367) und der Straße Buschend begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat ferner, er möge dem Angebot der Josef Jansen GmbH & Co KG zum Abschluss eines Städtebaulichen Planungsvertrages (Anlage 5) zustimmen und die Verwaltung beauftragen, den Abschluss des Vertragswerkes herbeizuführen.
