22.10.2015 - 7.5 Antrag vom 27.05.2015 zur Änderung des Flächenn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 28Ablehnung: 0Enthaltung: 5

 

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Beschluss:

 

  1. Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung trifft der Rat der Stadt,

 

a)     den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ferienhaussiedlung Klinkum“ und

b)     den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-11, Klinkum – Ferienhaussiedlung.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, auf einer ca. 3,6 ha großen Fläche eine Ferienhaussiedlung im Sinne des § 10 BauNVO (Sondergebiete, die der Erholung dienen) zu entwickeln.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage Klinkum und wird durch den Grenzlandring (L367) und der Straße Buschend begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Ferner beschließt der Rat dem Angebot der Josef Jansen GmbH & Co KG zum Abschluss eines Städtebaulichen Planungsvertrages (Anlage 5 der Beratungsvorlage) zustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Abschluss des Vertragswerkes herbeizuführen.

 

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