27.10.2015 - 2.5 Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Gellissen hebt zur Klarstellung hervor, dass seitens der Stadt Wegberg eine Verpflichtung bestehe die Grundsteuersätze, so wie in der Vorlage dargestellt, auf den Landesdurchschnitt zu  erhöhen. Insoweit habe der Rat hier keine Beschlussalternativen.

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

(1)  Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Hebesätze zum Haushaltsjahr 2016 der Grundsteuer A auf 290 %, bei der Grundsteuer B auf 491 % zu erhöhen.

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 433 %.

 

(2)  Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die bisherige Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund-  und Gewerbesteuer in der Stadt Wegberg vom 22.12.2011 aufzuheben und eine neue Hebesatzung auf Basis der geänderten Hebesätze gemäß der Anlage 1 zu beschließen.

 

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