27.10.2015 - 2.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 20.08.2015 betreffe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Gellissen begrüßt die kurzfristige Erarbeitung der Vorlage.

 

Ratsherr Wolters wendet ein, dass seine Fraktion den Wunsch habe  an den Vergaben weiterhin mitzuentscheiden und die in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagenen neuen Wertgrenzen auf diesem Hintergrund als zu hoch angesehen würden. Seine Fraktion könne sich in etwa eine Verdoppelung der bisherigen Werte vorstellen.

 

Ratsfrau Nelsbach bestätigt, dass die von Herrn Wolters angeführten Argumente hinsichtlich der Höhe der Vergabegrenzen auch von ihrer Fraktion geteilt würden.

 

Ratsherr Müller-Holtkamp äußert, dass auch seine Fraktion den Antrag der CDU eher skeptisch sehe. Die neuen Betragsgrenzen würden auch von der FDP als zu hoch angesehen. Seitens der FDP werde generell keine Erhöhung der Vergabegrenzen gewünscht.

 

Auch Ratsfrau Merz-Valsamidis teilt mit, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sich eher einer Veränderung der Vergabegrenzen anschließen könne, wenn die in der Vorlage genannten Beträge nach unten reduziert würden.

 

Bürgermeister Stock erklärt, dass von den meisten Fraktionen offensichtlich eine Verringerung der vorgeschlagenen Vergabegrenzen gewünscht werde und erkundigt sich bei Ratsherrn Wolters welche neuen Beträge denn seitens der SPD-Fraktion als angemessen empfunden würden.

 

Ratsherr Wolters benennt diese wie folgt:

 

Vergabeart

Vergabegrenze

VOB

Freihändige Vergabe

25.000 € ohne Umsatzsteuer

VOB

Beschränkte Ausschreibung

60.000 € ohne Umsatzsteuer

VOB

Öffentliche Ausschreibung

75.000 € ohne Umsatzsteuer

VOL

Freihändige Vergabe

25.000 € ohne Umsatzsteuer

VOL

Beschränkte Ausschreibung

50.000 € ohne Umsatzsteuer

VOL

Öffentliche Ausschreibung

75.000 € ohne Umsatzsteuer

 

Der Bürgermeister greift diese Zahlen auf und stellt auf dieser Basis den entsprechend geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19Ablehnung: 4Enthaltung: 1

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den nachfolgenden Beschluss zu treffen:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die nachfolgend genannten Inhalte mit in die beabsichtigte groß angelegte Änderung bzw. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg aufzunehmen:

 

1.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a) wird bei freihändiger Vergabe die Angabe „bis 10.000 €“ durch die Angabe „bis 25.000 € ohne Umsatzsteuer “ ersetzt.

2.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a) wird bei beschränkter Ausschreibung die Angabe „bis 30.000 €“ durch die Angabe „bis 60.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.

3.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a) wird bei öffentlicher Ausschreibung die Angabe „50.000 €“ durch die Angabe „75.000 € ohne Umsatzsteuer “ ersetzt.

4.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird hinter der Angabe „VOL“ die Angaben „und nach der HOAI“ eingefügt.

5.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird bei freihändiger Vergabe die Angabe „bis 10.000 €“ durch die Angabe „bis 25.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.

6.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird bei beschränkter Ausschreibung die Angabe „bis 20.000 €“ durch die Angabe „bis 50.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.

7.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird bei öffentlicher Ausschreibung die Angabe „bis 40.000 €“ durch die Angabe „bis 75.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.

8.In Artikel 12 Absatz 3 Satz 3 werden hinter der Angabe 10.000 € die Wörter „ohne Umsatzsteuer“ eingefügt.

9.In Artikel 12 Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe „(einschl. MWSt.)“ durch die Wörter „ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.             

10.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe g) wird folgender Satz 2 neu eingefügt: „Die Erteilung eines Nachtragsauftrages, der die Bagatellgrenze von 5 % übersteigt und nicht mehr als 10.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, gilt ebenfalls als Geschäft der laufenden Verwaltung.“

11.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe g) wird folgender Satz 3 neu eingefügt: „Bei mehreren Nachträgen zum Ursprungsauftrag bezieht sich die Einhaltung der Bagatellgrenze auf die Summe der Nachträge“. Der folgende Satz verschiebt sich entsprechend.

 

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