03.11.2015 - 2.1 Optimierung des Winterdienstes und Neufassung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Gellissen erklärt für seine Fraktion, sich grundsätzlich dem Beschlussvorschlag anzuschließen, da dies eine Maßnahme zur Konsolidierung des Haushalts ist. Es bestehen jedoch noch einige Fragen bezüglich der Räum- und Streustrecken.

 

Wieso sind die lfd. Nr. 9 OD Wildenrath, lfd. 13 OD Merbeck, lfd. 19 Fußgängerzone in die Liste aufgenommen worden? Wird die L3 OD Uevekoven durch den Landesbetrieb geräumt? Kann nicht auch die Strecke vom Ländchen bis zur Hauptstraße mit aufgenommen werden, da die Strecke sowieso gefahren werden muss.

 

Techn. Beigeordneter Fabry erwidert, dass die Liste ohnehin schon mehr Straßen berücksichtigt als gesetzlich vorgeschrieben. Aber Krankenhauszufahrten und vor Schulen sei ein Winterdienst sinnvoll. Über die OD Wildenrath könne man diskutieren. Herr Pape ergänzt, dass die OD Wildenrath ein Gefällstück bis zur die Grundschule habe. Die OD Merbeck war auch schon in der bisherigen Liste enthalten. In der Fußgängerzone ist bei Schneefall zu räumen, da dort eine erhöhte Gefährlichkeit aufgrund des Untergrundes besteht. Die OD Uevekoven wird nicht durch den Landesbetrieb geräumt, es besteht aber auch keine besondere Gefährlichkeit.

 

Herr Dr. Arndt weist darauf hin, dass nicht alle Anlieger wissen, dass sie eine Räumpflicht haben. Im Übrigen stellt er sich die Frage, wie dies kontrolliert werden soll.

 

Herr von den Driesch fragt nach, warum die Maaseiker Straße aufgenommen wurde und ob dies nicht durch die Hausmeister erfolgen könne. Lfd. Nr. 16 beschreibt eine 50 m lange Strecke zur Wohnstätte. Er bezweifelt, ob dies ausreiche. Auch die Verbindung zwischen Rickelrath und Schwaam fehle in der Auflistung.

 

Techn. Beigeordneter Fabry erklärt, dass durch die Hausmeister auf dem Schulgelände geräumt werde und der Winterdienst den Schulweg räume. Die Zufahrt zur Wohnstätte ist enthalten und wird geräumt. Bei der Straße zwischen Rickelrath und Schwaam handelt es sich um eine Landstraße und die Zuständigkeit liege nicht bei der Stadt.

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Rat die Dritte Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung gemäß Anlage 1 zur Vorlage VO/3322/15 zu beschließen.