12.11.2015 - 6.6 Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A und B
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Zusätze:
- Sitzung des HFA vom 27.10.2015 / TOP 2.5
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Do., 12.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
(1) Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat zum Haushaltsjahr 2016 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 290 %, bei der Grundsteuer B auf 491 %, zu erhöhen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 433 %.
(2) Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat die bisherige Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wegberg vom 22.12.2011 aufzuheben und eine neue Hebesatzung auf Basis der geänderten Hebesätze gemäß der Anlage 1 der Beratungsvorlage VO/3300/15 zu erlassen.
