12.11.2015 - 6.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 20.08.2015 betreffe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Sitzung des HFA vom 27.10.2015 / TOP 2.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Do., 12.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die nachfolgend genannten Inhalte mit in die beabsichtigte groß angelegte Änderung bzw. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg aufzunehmen:
1.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a) wird bei freihändiger Vergabe die Angabe „bis 10.000 €“ durch die Angabe „bis 25.000 € ohne Umsatzsteuer “ ersetzt.
2.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a) wird bei beschränkter Ausschreibung die Angabe „bis 30.000 €“ durch die Angabe „bis 60.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.
3.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a) wird bei öffentlicher Ausschreibung die Angabe „50.000 €“ durch die Angabe „75.000 € ohne Umsatzsteuer “ ersetzt.
4.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird hinter der Angabe „VOL“ die Angaben „und nach der HOAI“ eingefügt.
5.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird bei freihändiger Vergabe die Angabe „bis 10.000 €“ durch die Angabe „bis 25.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.
6.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird bei beschränkter Ausschreibung die Angabe „bis 20.000 €“ durch die Angabe „bis 50.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.
7.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe b) wird bei öffentlicher Ausschreibung die Angabe „bis 40.000 €“ durch die Angabe „bis 75.000 € ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.
8.In Artikel 12 Absatz 3 Satz 3 werden hinter der Angabe 10.000 € die Wörter „ohne Umsatzsteuer“ eingefügt.
9.In Artikel 12 Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe „(einschl. MWSt.)“ durch die Wörter „ohne Umsatzsteuer“ ersetzt.
10.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe g) wird folgender Satz 2 neu eingefügt: „Die Erteilung eines Nachtragsauftrages, der die Bagatellgrenze von 5 % übersteigt und nicht mehr als 10.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, gilt ebenfalls als Geschäft der laufenden Verwaltung.“
11.In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe g) wird folgender Satz 3 neu eingefügt: „Bei mehreren Nachträgen zum Ursprungsauftrag bezieht sich die Einhaltung der Bagatellgrenze auf die Summe der Nachträge“. Der folgende Satz verschiebt sich entsprechend.
