17.11.2015 - 2.1 Einführung einer gebührenpflichtigen Parkraumbe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsherr Schmelich teilt im Namen der CDU-Fraktion mit, dass die Vorlage in seiner Fraktion einige Fragen aufgeworfen habe. Er bittet um Bearbeitung der nachfolgenden Punkte durch die Verwaltung:

 

1.

Die Liste der gezählten Anzahl der Parkplätze auf der ersten Seite der Vorlage stimmt mit den aufgelisteten Parkplätzen auf dem Luftbild nicht überein, dieses muss überarbeitet werden.

2.

Warum sollen einige Parkplätze, vor allem der Rasengitterplatz neben dem Forum und 29 Parkplätze im Bereich Schwalmaue von den Gebühren ausgenommen werden?

3.

Eine nachvollziehbare Vollkostenrechnung fehlt, daher ist die Wirtschaftlichkeit nicht nachvollziehbar.

4.

Steht Personal für die Überprüfung der Parkplätze zur Verfügung?

5.

Ein Jahresticket für Anwohner, Geschäftsinhaber, Verwaltungsangestellte und Mitarbeiter angrenzender Firmen soll mit in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden. Somit könnte eventuell bereits am Jahresanfang ein Großteil über die Jahresparkscheine erwirtschaftet werden.

6.

Eine Anmerkung der Verwaltung über Parkscheinautomaten die geleast werden können fehlt in der Vorlage, ist dieses geschehen?

 

 

Ratsherr Böhm begrüßt die geplante Einrichtung einer sog. „Brötchentaste“ an den Automaten, durch die Kurzzeitparkern ein kostenloses Parken bis zu 15 Minuten ermöglicht werde.

 

Herr Schulz erläutert, dass die Bewirtschaftung des begrenzten Parkraums auch im Interesse der Kunden und Geschäftsinhaber erfolge. Hierdurch werde eine Erreichbarkeit der Parkplätze in Geschäftsnähe gefördert.

 

Ratsherr Bonitz bittet um Prüfung

1.

der Aufstellorte der Automaten im Hinblick auf die jeweilige Entfernung vom Parkplatz sowie

2.

von alternativen Zahlungsmöglichkeiten. Diese sollten unabhängig von einzelnen Kreditinstituten sein und somit bei allen Bankkarten angewendet werden können.

 

Der sachkundige Bürger K. Müller regt eine Prüfung der nachfolgen Punkte an:

1.

Warum werden nicht alle Parkplätze, also auch die gelb markierten, bewirtschaftet?

2.

Ist eine Regelung im Bezug auf Anwohnerparken geplant?

3.

Kann die Zahlung auch bargeldlos erfolgen, ggf. mittels Smartphone?

 

Der sachkundige Bürger Jansen bittet um Prüfung:

1.

Ob die Einnahmen steuerpflichtig sind?

2.

Wie hoch ist die Beschädigungsrate bei den Automaten? Gibt es hierzu ggf. Erfahrungen aus anderen Städten?

 

Der sachkundige Bürger W. Ellerkamp erläutert, dass sich die Ratsmehrheit durch diese Maßnahme Mehreinnahmen von 0,07 % der Gesamteinnahmen des Haushaltsplanes 2015 erhoffe. Dies seien ca. 37.000 €. Die seitens der Bevölkerung befürchteten Nachteile der Maßnahme drückten sich durch die 19 Einwendungen und die 104 zusätzlichen Unterschriften und Leserbriefe deutlich aus. Dennoch hätten 0,2 % der Wegberg Bevölkerung, nämlich der Stadtrat, diese Bedenken überstimmt. Dies widerspreche seinem Empfinden für Demokratie. Aus den vorgenannten Gründen fühle er sich dem Wohle der Wegberger Bevölkerung mehr verpflichtet als irgendwelchen parteipolitischen Überlegungen.

Er werde daher dem vorgelegten Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Die Erste Beigeordnete Frau Karneth erläutert, dass die heute bereits bewirtschafteten Parkplätze (Begrenzung der Parkdauer mittels Parkscheibenregelung) nahezu 1:1 als die nun blau dargestellten, zukünftig mittels Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkflächen übernommen worden seien. Lediglich beim Burgparkplatz sei man von dieser Regelung abgewichen. Hier sei der gesamte Bereich für eine zukünftige Bewirtschaftung vorgesehen, da sonst eine aufwändige Beschilderung erforderlich sei.

Sie ergänzt, dass hinter dem Begriff des sog. „Anwohnerparkens“ seit mehr als 10 Jahren ein reines Bewohnerparken stecke. Einen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis für einen Bewohnerparkbereich habe deshalb nur, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Ein solcher Bereich dürfe eine Ausdehnung von maximal 1000 Metern haben.

Freiberufler oder Gewerbetriebende, die nicht gleichzeitig in dem Bereich wohnen, haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Diesem Personenkreis stehen lediglich die Möglichkeiten des § 46 der Straßenverkehrsordnung zur Verfügung. Die konkret vorgesehene, alles andere als flächendeckende Parkraumbewirtschaftung zeige, dass es in dem Bereich keinen erheblichen Parkraummangel gebe. Dies sei aber rechtliche Voraussetzung.

 

Herr Schmelich berichtet von einer Tiefgarage in Viersen, in der man ein Jahresticket für einen Stellplatz erwerben könne. Frau Karneth entgegnet, dass dieses Parkhaus privat bewirtschaftet werde.

 

Ratsherr Müller-Holtkamp spricht sich für eine rechtskonforme Ausgestaltung der durch Herrn Schmelich skizzierten Lösung für die Langzeitparker aus.

 

Herr Schulz weist darauf hin, dass bereits heute eine Bewirtschaftung der stark frequentierten Parkplätze im Bereich der Banken, Geschäfte und Arztpraxen erfolge. Leider seien heute viele der dort vorhandenen geschäftsnahen Parkplätze durch Dauerparker belegt.

 

Ratsfrau Otten fordert eine schriftliche Beantwortung der Fragen, bevor ein Beschluss erfolgen könne.

 

Bürgermeister Stock hebt hervor, dass keine zusätzliche Bewirtschaftung von Flächen erfolge. Ferner sichert er eine Bereitstellung der zusätzlichen Informationen bis zur nächsten Ratssitzung zu.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung trifft in der Sache keine Entscheidung.

Die in der Sitzung durch die Fraktionen vorgetragenen Anregungen und Fragen sollen in schriftlicher Form bis zur kommenden Ratssitzung beantwortet werden.