14.12.2015 - 7.7 Zwölfte Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Zusätze:
- Sitzung des HFA vom 01.12.2015 / TOP 2.3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Mo., 14.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Nelsbach gibt im Namen der Fraktion Freie Wähler die nachfolgende Stellungnahme zum Entwurf der Beitragssatzung ab und wünscht eine Aufnahme in die Niederschrift:
1. | Die Fraktion Freie Wähler unterstützt letztmalig die Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Abwassergebühren in dieser Form.
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2. | Die Fraktion Freie Wähler erwartet eine Erledigung der Angelegenheit mit der Fa. Heinen in 2016.
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3. | Die Fraktion Freie Wähler wird in Zukunft keine Satzung, die in der Abwassergebührenbedarfsberechnung einen Posten "Überwachung Fa. Heinen" über 50.000 € aufführt, mehr mittragen. |
Beschluss:
Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt Wegberg die nachstehende Zwölfte Änderungssatzung:
Zwölfte Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wegberg vom ……
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW S. 496) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2013 (GV. NRW S. 133) in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Satzung der Stadt Wegberg vom 10. November 2004, zuletzt geändert durch die Elfte Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014, wird wie folgt geändert:
- In § 14 Absatz 7 wird die Zahl „4,38“ durch die Zahl „4,14“ ersetzt.
- In § 15 Absatz 4 wird die Zahl „1,08“ durch die Zahl „1,04“ ersetzt.
- In § 15 Absatz 5 wird die Zahl „0,54“ durch die Zahl „0,52“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
