08.03.2016 - 1.8 Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf div...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Nießen richtet nachfolgende Fragen an die Verwaltung:

1.

Sind die Folgekosten der Anlagen bereits in den dargestellten Kosten enthalten?

2.

Für welchen Zeitraum wurden die jährlich anfallenden Wartungsarbeiten mitausgeschrieben?

3.

Wie hoch sind die Wartungskosten pro Jahr?

 

Herr Schreurs beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1. und 2.

Mit der Ausschreibung der Photovoltaikanlagen wurden die in den ersten vier Jahren anfallenden Wartungsarbeiten mitausgeschrieben.

Zu 3.

Die Wartungskosten betragen ca. 200 € bis 250 € pro Jahr.

 

Ratsherr Gellissen erkundigt sich, was sich hinter der Position Nebenkosten verberge. Herr Schreurs erläutert, dass hierzu begleitende bauliche Maßnahmen gehören, wie ggfls. erforderliche Durchbrüche, Schaffung von Dachzugängen oder Malerarbeiten.

 

Ratsherr Gellissen bittet um Erläuterung, warum die bei den verschiedenen Anlagen angegebene Vergütung für die Einspeisung von Strom unterschiedlich sei.

Herr Vogel erläutert, dass die Einspeisevergütung vom jeweiligen Objekt abhängig sei und daher differiere. Techn. Beigeordneter Fabry sichert hierzu die Nachreichung einer weitergehenden Erläuterung zu. (Diese wurde der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

 

Ratsherr Gellissen stellt die in der Vorlage unterstellte Rentierlichkeit der Anlagen im Hinblick auf die Abschreibungsdauer von 20 Jahren in Frage. Zudem sei mit keinem Wort erwähnt, wie durch die beabsichtigten Maßnahmen die CO² Bilanz aufgewertet werde. Techn. Beigeordneter Fabry benennt die Reduzierung des CO² Ausstoßes mit 140 t pro Jahr auf der Basis des Strommix von 2014.

 

Ratsherr Klein erkundigt sich, warum die Installation der Photovoltaikanlagen auf den Schulgebäuden in Beeck und Rath-Anhoven zunächst zurückgestellt werden soll.

Herr Schreurs erläutert, dass vorrangiges Ziel der Photovoltaikanlagen sei, den Eigenverbrauch weitestgehend zu decken. Da noch keine Entscheidung hinsichtlich der Grundschulstandorte in Wegberg getroffen worden sei, spreche sich die Verwaltung dafür aus, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Schulgebäuden in Beeck und Rath-Anhoven zurückzustellen bis hierzu eine Entscheidung gefallen sei.

 

Herr Klein erkundigt sich zum angedachten Standort in Beeck, da im Text die Errichtung auf der Sporthalle angegeben sei, im beigefügten Lageplan die Photovoltaikanlage jedoch auf dem Schulgebäude eingezeichnet sei.

Herr Schreurs erläutert, dass ggfls. die Errichtung auf dem Schulgebäude erfolgen solle.

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben beauftragt die Verwaltung die begonnene Planung der acht dargestellten Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Erich-Kästner-Grundschule, des Rathauses, der Grundschule Arsbeck, der Edith-Stein-Realschule, der Dreifach-Sporthalle, der Zweifach-Sporthalle, des Kindergartens in Klinkum sowie des Wohnhauses Philosophenweg 88 in der vorgestellten Ausführung fortzuführen und das erforderliche Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Errichtung dieser PV-Anlagen durchzuführen.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=13876&selfaction=print