01.03.2016 - 6.3 Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs.1 S.1 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stock teilt mit, dass der Förderbescheid der Bezirksregierung heute über den Landrat eingegangen sei. Beide Fördergeber hätten damit zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 31 Ablehnung: 3Enthaltung: 3

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Beschluss:

Der Rat stimmt der durch den Haupt- und Finanzausschuss getroffenen Dringlichkeitsentscheidung unter dem Vorbehalt der Zustimmung beider Fördergeber wie folgt zu:

 

1)Im Vorgriff auf die Stellenplanberatungen 2016 wird die Stelle des Streetworkers (FB 202 / I 02) bereits ab dem 01.02.2016 von 0,77 auf 1,0 Stellenanteile angehoben.

 

2)Der Beschluss des Rates vom 12.05.2015 über die zusätzliche, zeitlich auf zunächst 12 Monate befristete Einrichtung einer Stelle in der Flüchtlingsbetreuung wird dahingehend geändert, dass das Beschäftigungsverhältnis des derzeitigen Stelleninhabers ab dem 15.09.2016 weiterhin befristet bis einschließlich 31.12.2017 fortgeführt wird.

 

Die Verwaltung wird im Übrigen weiterhin beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt zu verfahren und die Fördermittel abzurufen.