01.03.2016 - 13.3 Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; h...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Böhm fragt nach, weshalb in diesem Fall der Name der Antragstellerin der Bürgeranregung nicht geschwärzt wurde.

 

Herr Stock entgegnet, dass bei Parteien nicht von einem schützenswerten Geheimhaltungsinteresse auszugehen sei.

 

Herr Nelsbach fragt an, ob es möglich sei, zulässige Anregungen auf im Ort wohnhafte Personen zu beschränken und ob Parteien anregungsberechtigt sind.

 

Herr Stock erklärt, dass dies rechtlich nicht möglich sei, da es sich um ein Jedermannsrecht handle.

 

Anmerkung der Schriftführung:

§ 24 (1) S. 1 Gemeindeordnung NRW:

Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat (…)  zu wenden.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg lehnt die Anregung vom 21.01.2016 auf Erlass eines Burka- und Nikab-Verbotes in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen ab.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=13930&selfaction=print