01.03.2016 - 5.2.2 Anfrage der AfW-Fraktion nach § 21 der Geschäft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau von den Driesch fragt nach, welche Möglichkeiten für Fraktionen bestehen, gegen Geschäftsordnungsverstöße vorzugehen.

 

Frau Karneth erläutert, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu gebe, welche Verstöße gegen die Geschäftsordnung welche Rechtsfolgen haben. Bei Verstößen gegen die Vorschriften der Geschäftsordnung, die den Wortlaut von zwingenden Vorschriften der Gemeindeordnung wiedergeben, sind diese als Gesetzesverstoß anzusehen. In jedem Fall können Fraktionen und einzelne Ratsmitglieder immer dann Verstöße gegen die Geschäftsordnung geltend machen, wenn der Verstoß ihre Rechte als Fraktion oder ihre Rechte als Ratsmitglieder beschneiden. Bei anderen Verstößen seien die Rechtsfolgen jedoch strittig.

 

Frau von den Driesch stellt weiterhin folgende Zusatzfrage:

 

Ist es richtig, dass Herr Pint in der letzten Sondersitzung des HFA am 26.01.2016 Aussagen zu persönlichen Leistungen der Stelleninhaberin getätigt hat?

 

Herr Stock sichert hierzu eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Schriftliche Antwort:

 

Herr Pint hat in besagter Sitzung keine geschützten Daten preisgegeben, sondern lediglich die gute Arbeit von Frau Foitzik gelobt. Frau Foitzik hat sich über diese öffentliche Anerkennung ihrer Arbeit sehr gefreut.

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.