05.04.2016 - 8 Bürgerantrag gemäß § 24 GO bezüglich "Einrichtu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Jansen schlägt vor, dem Antrag zu entsprechen, indem man statt eines „Zone 30“-Schildes ein „Tempo 30“-Schild aufstelle.

 

Herr Wolters erwidert, dass dies einer Änderung des Bürgerantrags entspräche und dass dies rechtlich unzulässig sei.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 21 Ablehnung: 0Enthaltung: 1

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung lehnt den Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW des Antragstellers ab und beauftragt die Verwaltung dem Antragsteller ein entsprechendes Schreiben zukommen zu lassen.