05.04.2016 - 11.2 Zwischenstandmeldung betreffend der Einzeichnun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Datum:
- Di., 05.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schulz ergänzt zur Vorlage, dass inzwischen eine Rückmeldung des Landesbetriebs Straßenbau vorliege:
„>>> <Rainer.Gies@strassen.nrw.de> 31.03.2016 13:33 >>>
Sehr geehrter Herr Kupschus ,
mit Ihrem Schreiben vom 4.3.2016 fordern Sie für die Erstellung eines Angebotsstreifens
an der L 3 , freie Strecke und Ortsdurchfahrt Uevekoven , eine Vielzahl von Leistungen bei mir ein.
Diese Forderungen sind nicht begründet.
Vielmehr sind alle Vorplanungen und Planungen von der Stadt Wegberg durchzuführen .
Z.B. Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger ,mit Versorgern und Ihrem Tiefbauamt , der Dt. Glasfaser , dem Projektentwickler des Ziegeleigeländes usw.
Dies gilt auch für eine evt. notwendige Überplanung der LSA L 3 / L 400 / Masseikerstraße für die beidseitige Fortführung des Radweges bis zum geplanten Angebotsstreifen
einschließlich der Untersuchung , ob die tangentialen Abbieger vom und zum Grenzlandring bei entsprechender Radwegführung beibehalten werden können
oder einzuziehen sind. Hier können dann auch die Bürgeranregungen, sofern umsetzbar , einfließen.
Alle Unterlagen sind dann der Regionalniederlassung Niederrhein ; Abt. 4 , Breitenbachstraße 90 , 41065 Mönchengladbach zur Prüfung und Zustimmung vorzulegen.
Das Beteiligungsverfahren nach § 45 StVO ,Kreispolizeibehörde , Straßenbaulastträger etc . , ist von Ihnen durchzuführen.
Nach allen erforderlichen Ab- und Zustimmungen ist dann das verkehrsrechtliche Anordnungsverfahren von Ihnen als zuständiger Anordnungsbehörde ,
sowohl für eine LSA - Änderung als auch für den Angebotsstreifen und die evt . daraus resultierenden Änderungen an der Markierung in Uevekoven , durchzuführen.
Die Erschließung des Ziegeleigeländes und evt. Veränderungen zu den bisherigen Vorgesprächen sind im B-Plan Verfahren zu regeln. Hier sind wir entsprechend zu
beteiligen . Die Stadt Wegberg legt diesbezüglich entsprechende Planungen und Planunterlagen der Regionalniederlassung in Mönchengladbach vor .
Ergänzend wird noch einmal , wie schon beim Ortstermin am 21.12.2015 , darauf hingewiesen , dass mit der Anlegung der Angebotsstreifen , alle Entschleunigungsmaßnahmen
in der OD Uevekoven wegfallen. ( Querungshilfe , Parkstände und Verschwenkung an der Kirche , allgemeines Randparken )
In der Folge wird die Geschwindigkeit in der OD ansteigen und der Parkdruck wachsen .
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Gies
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Leiter des Masters
Heinsberg-Moers-Nettetal
( Mobil: 0173 2973149
( Fax: 02452 9955-14
- E-Mail: rainer.gies@strassen.nrw.de“
Herr Schulz schlägt vor, in der nächsten Sitzung des STEP alle notwendigen Maßnahmen für die Planung und den Wegfall der Entschleunigungsmaßnahmen vorzustellen.
