21.06.2016 - 2.2 Bebauungsplan I-45, Wegberg - Seniorengerechtes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Durch den sachkundigen Bürger Fichtl wird angeregt, den Beschlussvorsschlag dahingehend zu ergänzen, die Verwaltung zu beauftragen, innerhalb des Plangebietes für eine ausreichende Pkw-Stellplätzen Sorge zu tragen.

Frau Karneth stellt klar, dass der Satzungsbeschluss aus juristischen Gründen dahingehend nicht ergänzt werden dürfe.

 

Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass die Anzahl der erforderlichen Stellplätze erst im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren auf Basis der beabsichtigten Bebauung bestimmt werden könne. Es wird zugesagt, dass die Anregung hierbei entsprechend berücksichtigt werde.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 20Ablehnung: 0Enthaltung: 2

 

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Beschluss:

 

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge – vorbehaltlich einer Beschlussfassung zum Erschließungsvertrag und unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 1 der Vorlage - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Träger, wie beschrieben, folgen.

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg ferner, er möge die redaktionelle Korrektur in der Tabelle zur textlichen Festsetzung Nr. 7 zum Lärmpegelbereich IV für Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume und ähnliches von 44 dB auf richtigerweise 40 dB beschließen.

 

3.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne der Beschlüsse Nr. 1 und 2 beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan I-45, Wegberg – Seniorengerechtes Wohnen an der Beecker Str. in der ergänzten Fassung vom 30.05.2016 als Satzung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet liegt nördlich der Beecker Straße und umfasst den Bereich des ehemaligen Begegnungszentrums sowie die östlich gelegene Zufahrt.

Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Entwurfsplan ersichtlich.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird in der aktualisierten Fassung (Stand: 30.05.2016) als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan I-45, Wegberg – Seniorengerechtes Wohnen an der Beecker Str. in Kraft.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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