21.06.2016 - 2.1 Abschluss eines Erschließungsvertrages: Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Gellissen regt an, in § 3 Abs. 1 Buchstabe h) des Entwurfes des Erschließungsvertrages, die Bezeichnung „NVV“  durch „NEW Netz GmbH“ zu ersetzen.

 

Ferner fragt Herr Gellissen, ob durch den Abschluss des Erschließungsvertrages die Planreife nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) erreicht werde. Hierzu führt Herr Schroeders aus, dass, sofern der Rat den Satzungsbeschluss in seiner nächten Sitzung fassen sollte, der sogenannte Planungsstand nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) vorliegen wird.

Durch den in Rede stehenden Vertrag würden die Voraussetzungen zur Erschließung des Gebietes sichergestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat, er möge beschließen, dem Angebot der Firma Gronau Wohnbau GmbH & Co. KG aus Wegberg zum Abschluss eines Erschließungsvertrages für die Erschließung des Bebauungsplangebietes I-45, Wegberg – Seniorengerechtes Wohnen an der Beecker Straße zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Abschluss des Vertragswerkes herbeizuführen.