21.06.2016 - 2.1 Abschluss eines Erschließungsvertrages: Bebauun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Di., 21.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Gellissen regt an, in § 3 Abs. 1 Buchstabe h) des Entwurfes des Erschließungsvertrages, die Bezeichnung „NVV“ durch „NEW Netz GmbH“ zu ersetzen.
Ferner fragt Herr Gellissen, ob durch den Abschluss des Erschließungsvertrages die Planreife nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) erreicht werde. Hierzu führt Herr Schroeders aus, dass, sofern der Rat den Satzungsbeschluss in seiner nächten Sitzung fassen sollte, der sogenannte Planungsstand nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) vorliegen wird.
Durch den in Rede stehenden Vertrag würden die Voraussetzungen zur Erschließung des Gebietes sichergestellt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat, er möge beschließen, dem Angebot der Firma Gronau Wohnbau GmbH & Co. KG aus Wegberg zum Abschluss eines Erschließungsvertrages für die Erschließung des Bebauungsplangebietes I-45, Wegberg – Seniorengerechtes Wohnen an der Beecker Straße zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Abschluss des Vertragswerkes herbeizuführen.
