05.07.2016 - 6.2 Bebauungsplan I-45, Wegberg - Seniorengerechtes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau von den Driesch stellt zum Antrag, dass die Verwaltung bei Erstellung der Satzung berücksichtigt, dass pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze gefordert werden sollen, um u.a. auch das Parkplatzproblem auf der Freiheiderstraße zu entzerren.

Herr Fabry empfiehlt dies allerdings erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren zu regeln, um nicht im Vorfeld die Planungen für die Wohnungsgröße einzuschränken.

Frau von den Driesch zieht anschließend den Antrag zurück.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1.

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung, – vorbehaltlich einer Beschlussfassung zum Erschließungsvertrag und unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 1 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Träger, wie beschrieben, zu folgen.

 

2.

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung ferner, er möge die redaktionelle Korrektur in der Tabelle zur textlichen Festsetzung Nr. 7 zum Lärmpegelbereich IV für Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume und ähnliches von 44 dB auf richtigerweise 40 dB beschließen.

 

3.

Nach Beschluss der Beschlüsse Nr. 1 und 2 beschließt der Rat auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung, den Bebauungsplan I-45, Wegberg – Seniorengerechtes Wohnen an der Beecker Str. in der ergänzten Fassung vom 30.05.2016 als Satzung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet liegt nördlich der Beecker Straße und umfasst den Bereich des ehemaligen Begegnungszentrums sowie die östlich gelegene Zufahrt.

Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Entwurfsplan ersichtlich.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird in der aktualisierten Fassung (Stand: 30.05.2016) als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan I-45, Wegberg – Seniorengerechtes Wohnen an der Beecker Str. in Kraft.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=14388&selfaction=print