13.09.2016 - 2.4 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.04.2016 betreffe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.4
- Datum:
- Di., 13.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Ratsherr Gellissen erkundigt sich, ob die im Flächennutzungsplan angrenzend zu den jeweiligen Friedhöfen dargestellten Grünflächen als Friedhofserweiterungsflächen zu verstehen seien.
Dies wird von Herrn Schroeders bestätigt.
Ratsherr Gellissen spricht sich dafür aus, hinsichtlich der vorliegenden Beratungsvorlage keinen Beschluss zu treffen. Seiner Ansicht nach bestehe generell ein Missverhältnis zwischen den Grabfeldern und den sonstigen Flächen (Gehölz- und Rasenflächen).
Bezogen auf den Friedhof Arsbeck stellt er fest, dass die im Flächennutzungsplan dargestellte Friedhofserweiterungsfläche sich nicht im Eigentum der Stadt befindet.
Ergänzend regt er an, mittelfristig auch eine mögliche Umnutzung der Flächen zu prüfen, die zu einem späteren Zeitpunkt, nach Ablauf der Belegungsfristen, frei werden.
Bürgermeister Stock weist darauf hin, dass diese Forderung deutlich über den Antrag der CDU hinausgehe. Dieser habe nur eine Prüfung der Friedhofserweiterungsflächen hinsichtlich einer anderweitigen Nutzung zum Gegenstand gehabt.
Ratsherr Böhm erkundigt sich zu näheren Angaben im Bezug auf die Eigentumsverhältnisse bei der Friedhofserweiterungsfläche in Beeck.
Bürgermeister Stock sichert eine Bereitstellung der Informationen im Rahmen der Niederschriftserstellung zu.
Anmerkung der Schriftführung:
Durch die Liegenschaftsverwaltung wurde im Nachgang zur Sitzung mitgeteilt, dass sich das Grundstück Gemarkung Wegberg, Flur 65, Parzelle 68, Größe 1460 m², hinter dem Beecker Friedhof, lediglich mit einem halben Anteil im Eigentum der Stadt Wegberg befindet. Der andere Anteil gehört zu gleichen Teilen einem Ehepaar (¼ Ehefrau + ¼ Ehemann).
