13.09.2016 - 1.7 Antrag der CDU-Fraktion gem. § 20 der Geschäfts...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Schmelich regt eine Erweiterung des Beschlussvorschlages um den nachfolgenden Zusatz an:

 

„Ferner beauftragt der Ausschuss die Verwaltung eine Hinweisbeschilderung anzubringen, aus der hervorgeht, dass Bürger die Toilettenanlage im Rathaus benutzen dürfen.

Außerdem sollten die Hinweisschilder, die zurzeit noch auf die mittlerweile defekte Toilette auf dem Parkplatz Schwalmaue verweisen, entfernt werden.“

 

Bürgermeister Stock sichert die Entfernung der Hinweisbeschilderung für die Toilettenanlage auf dem Parkplatz Schwalmaue zu.

Ferner sehe er die Erweiterung des Beschlussvorschlages um eine Hinweisbeschildung im Rathaus zur Nutzung der städtischen Toiletten durch Besucher als nicht erforderlich an.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird dieser Äußerung, mit dem Hinweis, dass der CDU-Fraktion hierzu eine entgegenstehende Aussage der Verwaltung vorliege, widersprochen.

 

Ratsherr Gellissen unterstützt die Anregung von Herrn Schmelich und spricht sich ebenfalls für eine Erweiterung des Beschlussvorschlages der Verwaltung, um den Hinweis auf die mögliche Benutzung der Toiletten im Rathaus durch Besucher während der Öffnungszeiten, aus.

 

Der Auschussvorsitzende Wolters ruft sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltung, ergänzt um die seitens der CDU vorgeschlagene Hinweisbeschilderung hinsichtlich der möglichen Nutzung der Toiletten im Rathaus, zur Abstimmung auf.

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, über die Werbegemeinschaft Gespräche mit dem  Einzelhandel und der Gastronomie in der Innenstadt zu führen mit dem Ziel, dass in der Innenstadt mehrere Möglichkeiten angeboten werden, bei Bedarf eine Toilette in Einzelhandelsgeschäften oder Gastronomiebetrieben zu nutzen unabhängig davon, ob der Besucher Kunde ist.

Über das Ergebnis wird die Verwaltung berichten.

 

Ferner beauftragt der Ausschuss die Verwaltung eine Hinweisbeschilderung anzubringen, aus der hervorgeht, dass Bürger die Toilettenanlage im Rathaus während der Öffnungszeiten des Rathauses benutzen dürfen.