08.11.2016 - 2.1 Zehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat der Stadt Wegberg zu empfehlen, auf der Grundlage

der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 die nachstehende Änderungssatzung zu beschließen:

 

Zehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung

zur Satzung über die Abfallentsorgung

in der Stadt Wegberg vom …

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. S. 666), des § 9 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar  2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 04. April 2016 (BGBl. I S. 569), in seiner Sitzung am 20. Dezember 2016 folgende  Satzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg, zuletzt geändert durch die neunte Änderungssatzung vom 15. Dezember 2015, wird wie folgt geändert:

 

1.)In § 5 Absatz 1 Buchst. A) a) wird die Zahl „36,60“ durch die Zahl „35,30“ ersetzt.
 

2.)In § 5 Absatz 1 Buchst. A) b) wird die Zahl „58,60“ durch die Zahl „56,40“ ersetzt.
 

3.)In § 5 Absatz 1 Buchst. A) c) wird die Zahl „73,20“ durch die Zahl „70,50“ ersetzt.
 

4.)In § 5 Absatz 1 Buchst. A) d) wird die Zahl „586,00“ durch die Zahl „564,00“               ersetzt.

 

5)In § 5 Absatz 1 Buchst. B) a) Satz 3 wird die Zahl „0,20“ durch die Zahl „0,22“ ersetzt.

 

6)In § 5 Absatz 1 Buchst. B) b) Satz 2 werden die Zahl „0,20“ durch die Zahl „0,22“ und die Zahl „4,00“ durch die Zahl „4,40“ ersetzt.

 

7)In § 5 Absatz 1 Buchst. B) c) werden die Zahl „50,00“ durch die Zahl „55,00“,  die Zahl „80,00“ durch die Zahl „88,00“, die Zahl „100,00“ durch die Zahl „110,00“ und die Zahl „800,00“ durch die Zahl „880,00“ersetzt.

 

 

Artikel II

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=14541&selfaction=print