25.10.2016 - 7.6 Abgabe einer Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat, dem Finanzamt schriftlich zu erklären, dass weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der zur Zeit gültigen Fassung für sämtliche Leistungen der Stadt Wegberg nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021  angewendet werden soll.

 

 

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