25.10.2016 - 6.4 Anfrage der FDP-Fraktion gem. § 21 der Geschäft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 16.09.2016 die beigefügte Anfrage gem. § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg eingereicht.

 

Frau Karneth  beantwortet die Anfrage.

 

Frage 1: Ist der Stadt bekannt, dass die Räumlichkeiten von Dritten genutzt werden bzw. wurden?

Antwort:

Der Verwaltung sind drei Fälle bekannt, in denen der Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt die ihm überlassenen Räumlichkeiten unter der Zweifach-Sporthalle Dritten zur Nutzung überlassen hat. Der Fall, der die FDP-Fraktion zu ihrer Anfrage veranlasst hat, liegt über 4 Monate zurück und ist der Verwaltung erst durch die FDP-Anfrage von Oktober bekannt geworden. Er lässt sich nicht eindeutig als Überlassung an Dritte einordnen.

Frage 1.1: Falls ja: Sind Nutzungen durch Dritte bei der Stadt Wegberg vorher durch den Verein (gemäß Überlassungsvertrag) beantragt worden?

Antwort:

Für die ersten zwei Fälle ist keine Genehmigung eingeholt worden. Die beiden Vorkommnisse lagen zeitlich sehr eng beieinander (15.03.2014 und 04.04.2014). Es wurde die in § 7 des Vertrages vorgesehene erste schriftliche Mahnung ausgesprochen.

Die dritte der Verwaltung bekannte Überlassung an Dritte ist im Juli 2016 vor der Überlassung ordnungsgemäß beantragt und genehmigt worden. Und zwar darf die AWO die Räumlichkeiten der Volkshochschule des Kreises Heinsberg für Computerkurse für Seniorinnen und Senioren überlassen.

Für die in der Anfrage genannte Veranstaltung liegt der Verwaltung kein Antrag vor.

Aufgrund der Anfrage wurde der AWO- Ortsverband Wegberg unter Hinweis auf die Berichterstattung in der Aachener Zeitung am 16.06.2016 und unter Hinweis auf die bereits erfolgte erste schriftliche Mahnung mit dem Vorwurf konfrontiert, erneut gegen den Überlassungsvertrag verstoßen zu haben. Die Vorsitzende des Ortsverbands erklärte in ihrer Stellungnahme vom 19.10.2016, dass die AsF Kreis Heinsberg auf Initiative und Einladung des Ortsverbands der AWO nach Wegberg gekommen sei. Es sei den Frauen der AWO darum gegangen, durch Erfahrungs- und Informationsaustausch einen Weg zu finden, Flüchtlingsfrauen aus dem Ort helfen zu können.

Die Vorsitzende des AWO-Ortsverbandes ergänzte, aufgrund der bekannten Problematik bei der Überlassung an Dritte habe der Vorstand bereits einen Antrag einer örtlich vertretenen Partei, die Räumlichkeiten für eine Weihnachtsfeier zu nutzen, abgelehnt.

Frage 1.2: Falls ja: Sind Nutzungen durch Dritte durch die Stadt Wegberg genehmigt worden?

Antwort:

Siehe Antwort zu 1.1

Frage 1.3: Falls ja: Auf welcher Grundlage werden bzw. wurden diese Genehmigung erteilt?

Antwort:

Der Überlassungsvertrag lässt in § 3 Absatz 1 eine Nutzungsüberlassung an Dritte ausnahmsweise und nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Stadt zu.

Frage 2: In welcher Art und Weise ist die Genehmigung einer zukünftigen Nutzung durch Dritte möglich?

Antwort:

Die Räumlichkeiten unter der Zweifach-Sporthalle sind den Vereinen zur Nutzung für ihre jeweiligen Vereinszwecke überlassen. Andere Nutzungen müssen die Ausnahme bleiben und dürfen, wenn überhaupt, nicht nur im Interesse des Vereins sondern müssen auch im Interesse der Stadt sein. Es wird immer der jeweilige Einzelfall betrachtet und entschieden werden müssen. So ist zum Beispiel die Ermöglichung zusätzlicher Computerkurse für Seniorinnen und Senioren in Wegberg durch die VHS Heinsberg ganz eindeutig im Interesse der Stadt.

Frage 3: Wie beurteilt die Stadt Wegberg die grundsätzliche Nutzung von Vereinsräumen durch politische Parteien?

Antwort:

Negativ.

Frage 4: In welchem Umfang (Anzahl und Dauer) wurde bisher für welche Vereine Ausnahmegenehmigungen erteilt?

Antwort:

Bislang ist lediglich eine Genehmigung zur Überlassung an Dritte erteilt worden. Diese betrifft die Überlassung der AWO-Räume an die Volkshochschule des Kreises Heinsberg (siehe Antwort zu Frage 1.1).

 

Herr Böhm fragt, ob die Berichterstattung der Heinsberger Zeitung falsch gewesen sei. Daraufhin antwortet Frau Karneth, dass die Veranstaltung über vier Monate zurückliege und die Vorsitzende des AWO-Ortsverbandes in ihrer Stellungnahme betonat habe, dass es eine Veranstaltung der AWO Wegberg und nicht eine Veranstaltung der AsF Kreis Heinsberg gewesen sei.

 

Der Eindruck der Berichterstatterin sei offenbar ein anderer gewesen.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

 

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