25.10.2016 - 7.7.3 Aufhebung von Haushaltssperren nach §81 Abs.4 G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7.3
- Zusätze:
- Bezug: Vorlage VO/3690/16 aus der Sitzung des HFA vom 20.09.2016
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 25.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gellissen erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag grundsätzlich voll und ganz zustimmen werde. Allerdings kritisiere er den letzten Satz:
„Der Rat der Stadt Wegberg beschließt weiterhin, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Errichtung der beiden Photovoltaikanlagen zur Förderung durch das Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFöG) zu melden.“
Herr Gellissen erläutert, dass er die Vorlage gerne sprachlich klarer gefasst haben möchte und bittet darum die Worte „zu melden“ in das Wort „abrufen“ zu ändern.
Herr Stock erklärt sich einverstanden und lässt über den Beschlussvorschlag mit der geänderten Formulierung abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke im Haushalt 2016 auf den Investitionsmaßnahmen „Photovoltaikanlage Grundschule Beeck“ und „Photovoltaikanlage Grundschule Rath-Anhoven“ und beauftragt die Verwaltung, die begonnene Planung fortzuführen und das erforderliche Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Errichtung dieser PV-Anlagen durchzuführen.
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt weiterhin, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Errichtung der beiden Photovoltaikanlagen zur Förderung durch das Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFöG) abzurufen.
