25.10.2016 - 7.7.3 Aufhebung von Haushaltssperren nach §81 Abs.4 G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag grundsätzlich voll und ganz zustimmen werde. Allerdings kritisiere er den letzten Satz:

 

„Der Rat der Stadt Wegberg beschließt weiterhin, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Errichtung der beiden Photovoltaikanlagen zur Förderung durch das Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFöG) zu melden.“

 

Herr Gellissen erläutert, dass er die Vorlage gerne sprachlich klarer gefasst haben möchte und bittet darum die Worte „zu melden“ in das Wort „abrufen“ zu ändern.

 

Herr Stock erklärt sich einverstanden und lässt über den Beschlussvorschlag mit der geänderten Formulierung abstimmen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke im Haus­halt 2016 auf den Investitionsmaßnahmen „Photovoltaikanlage Grundschule Beeck“ und „Photovoltaikanlage Grundschule Rath-Anhoven“ und beauftragt die Ver­wal­tung, die begonnene Planung fortzuführen und das erforderliche Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Errichtung dieser PV-Anlagen durch­zuführen.

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt weiterhin, die Verwaltung damit zu beauf­tragen, die Errichtung der beiden Photovoltaikanlagen zur Förderung durch das Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFöG) abzurufen.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=14622&selfaction=print