22.11.2016 - 1.12 Antrag der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN betre...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Merz Valsamidis möchte, dass über ihren Antrag abgestimmt werde. Vor Jahren habe es einen Antrag der CDU-Fraktion auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Grenzlandring zwischen den Einmündungen Tüschenbroischer Straße und Fußbachstraße gegeben habe, der trotz entgegenstehender Stellungnahme der Polizeibehörde beschlossen wurde.

 

Herr Böhm erklärt, dass laut Vorlage der Verwaltung keine rechtliche Möglichkeit bestehe, die Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Beecker Straße auf 30 km/h zu reduzieren. Er halte es politisch ohnehin für falsch, wenn die Hauptverkehrsstraße komplett mit Tempo 30 belegt werde. Es sei sinnvoller, nach Abschluss der Bauprojekte auf dem Gelände des ehemaligen Begenungszentrum zu prüfen, ob die Notwendigkeit von Anpassungen bestehe.

 

Frau Karneth erklärt, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, die gesamte Hauptverkehrsstraße mit Tempo 30 auszuschildern.

 

Sie verweist hierbei auf den letzten Satz des Polizeiberichtes, nachdem im Anschluss an eine Bebauung auf dem Gelände des BGZ durchaus auf diesem Teilstück eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden könne.

 

Herr Schulz erläutert, dass alle Unfälle durch Vorfahrtsmissachtungen und Fehlverhalten beim Ein- und Ausfahren verursacht wurden. Bei den Altenheimen könne aber über Tempo 30 in diesem Bereich gesprochen werden, nicht aber auf der gesamten Hauptverkehrsstraße.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung nimmt Kenntnis.

 

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