06.12.2016 - 2.1 Neufassung der Satzungen über1. die Erhebung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
- Datum:
- Di., 06.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Wegberg möge die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Wegberg, in der als Anlage 1 beigefügten Fassung, beschließen.
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2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Wegberg möge die Satzung über die Festlegung der Höhe des nach § 21 Absatz 3 BHKG zu zahlenden Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Wegberg, in der als Anlage 2 beigefügten Fassung, beschließen.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Wegberg möge die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg, in der als Anlage 3 beigefügten Fassung, beschließen.
