24.01.2017 - 4.1 Neue Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 24.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stock teilt mit, dass in der Zuständigkeitsordnung (ZustO) für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse § 10 „Inkrafttreten“ geändert werden müsse.
Nach aktueller Rechtsprechung trete die Zuständigkeitsordnung am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig trete die Zuständigkeitsordnung vom 14. April 2000 außer Kraft.
Herr Schmelich bittet die Verwaltung, in § 4 (3) der Zuständigkeitsordnung den Begriff „Fremdenverkehr“ durch das Wort „Tourismus“ zu ersetzen und fragt, warum der Wahlausschuss nicht aufgeführt werde.
Herr Stock erklärt, dass die Aufgaben, die Zusammensetzung sowie die Befugnisse des Wahlausschusses abschließend im KWahlG geregelt sind.
Frau von den Driesch sagt, dass in § 1 (2) b und § 5 (1) b) der Begriff „Dorferneuerung“ stehe. Dieser sei jedoch nach aktuellem Stand durch die Begriffe „Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes“ ersetzt worden. Darum sollte der Begriff „Dorferneuerung“ entsprechend ausgetauscht werden. Im Übrigen fragt Frau von den Driesch, ob Änderungen im Stellenplan zuvor im Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (PuP) vorberaten werden.
Herr Stock erklärt, dass der Stellenplan -so wie es die Zuständigkeitsordnung ausdrücklich vorsehe- im Ausschuss für Personal und Personalentwicklung vorberaten werde. Dies sehe die Zuständigkeitsordnung auch so vor.
Anlagen
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(wie Dokument)
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