30.05.2006 - 1.4 Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 23        Ablehnung: 0         Enthaltung: 0

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss einstimmig die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 28.03.2006 über verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2006 in der Innenstadt der Stadt Wegberg sowie im Ortsteil Rath-Anhoven wie folgt:

 

 

Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung

über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass

 

Aufgrund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28.11.1956 (BGBl. I S. 875), in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVOArbtG) vom 25.01.2000 (GV NRW S. 54/SGV NRW 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW 2060) wird von der Stadt Wegberg als örtliche Ordnungsbehörde gemäß des Beschlusses des Rates der Stadt Wegberg vom 28.03.2006 folgende Änderung beschlossen:

 

§ 1

 

Zusätzlich zu den in der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 28.03.2006 über verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2006 in der Innenstadt der Stadt Wegberg sowie im Ortsteil Rath-Anhoven genannten Terminen dürfen Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg am Sonntag, den 02.07.2006  in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=150&selfaction=print