07.03.2017 - 1.6 Unterbringung von Asylsuchenden hier: Bürgerant...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Georg Schmitz berichtet von der Ortsbegehung im November letzten Jahres, an der er als damaliger Ausschuss-Vorsitzender teilgenommen hat. Die aktuellen Verhältnisse in der Nordstraße seien alles andere als menschenunwürdig, so dass er die Behauptungen im Antrag nicht bestätigen könne. Trotzdem bittet er die Verwaltung darum, alle Möglichkeiten auf dem Feld des bezahlbaren, sozialen Wohnungsbaus auszuschöpfen.

Auf Nachfrage erläutert Frau Karneth, dass die Stadt Eigentümer des Grundstücks „Nordstraße 100“ sei. In den Kaufvertrag sei eine Vereinbarung aufgenommen worden, wonach die Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Nachtrag im Protokoll: bis zum 23.04.2019) aufzugeben ist; die vorhandenen Aufbauten müssten dann rückgebaut werden - was hinsichtlich eines Gebäudeteils ja bereits geschehen ist - und bis zum Jahre 2021 Aufforstungen vorgenommen werden. Sind die Gebäude bis zum 23.04.2019 nicht abgerissen, muss die Stadt ab dann jährlich 22.000,00 € nachzahlen.

Die Verwaltung sei aktuell auf der Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), um aufgrund der gegenwärtigen Flüchtlingssituation eine Vertragsänderung zu erwirken.

Danach beantwortet sie weitere Fragen von Frau Spelten: Bei den Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft handelt es sich um zugewiesene Asylbewerber, die sich entweder im laufenden Verfahren befinden oder - nach negativem Verfahrensausgang - ausreisepflichtig sind, aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht abgeschoben werden. Außerdem leben dort anerkannte Asylbewerber, die keine Ambitionen zeigen, auszuziehen, da eben auch die dortige sehr gute Betreuung durch die Sozialarbeiter und Hausmeister geschätzt werde. 

Außerdem berichtet Frau Karneth von einem Besuch in der ZUE in Petersholz am 01.03.2017. Neben sehr strengen Eingangskontrollen gebe es in dieser Zentralen Ersteinrichtung wenig Wohnhäuser mit eigenen Küchen. Eine Gemeinschafts-verpflegung ist der Regelfall. Es sei kein Vergleich zu der Unterbringung in der Nordstraße, wo die Asylbewerber im Großen und Ganzen unkontrolliert Besuch empfangen können.

Aktuell sind in Petersholz 400 Menschen untergebracht, Kapazität sei für weitere 400 Personen vorhanden. 

Die Situation auf der Nordstraße, wo viel Geld investiert worden ist, habe sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Hierbei hat das städtische Personal mit den Flüchtlingsinitiativen gut zusammengearbeitet. Der Bürgerantrag sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar. 

Auch Herr Arndt bestätigt, dass die Verwaltung in den letzten Jahren viel getan habe, um die Situation zu verbessern. Die Unterbringung in der Nordstraße sei nicht optimal, aber ein guter Kompromiss, auf den sich Rat und Verwaltung geeinigt haben.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales beschließt, die Gemeinschaftsunterkunft Nordstraße zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aufzugeben, die aktuelle Entwicklung zu beobachten und der Bürgeranregung somit nicht zu folgen.   

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