30.05.2006 - 1.5 Mittelbare Beteiligung der Stadt Wegberg an Ges...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erster Beigeordneter Schneider informierte, dass die WestEnergie auf die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zwischenzeitlich insoweit reagiert habe, dass eine Änderung in den §§ 2 Ziffer 1 der Gesellschaftsverträge der Biogas Haaren GmbH & Co. KG und der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG eingearbeitet werde.

 

Ratsherr Nießen vergewisserte sich, welche Institutionen beteiligt seien. Darüber hinaus erkundigt er sich nach dem Investor, der in Wegberg eine Biogasanlage hatte errichten wollen. Bürgermeisterin Klein erklärte, dass der Standort, für den der Antrag gestellt worden sei, in eine Wasserschutzzone falle. Ein Antrag für einen anderen Standort sei nicht gestellt worden. Erster Beigeordneter Schneider erläuterte, dass die WestEnergie, die Stadt Wassenberg sowie verschiedene Landwirte beteiligt seien.

 

Ratsherr Groß erkundigte sich, warum  eine belastbare Kalkulation fehle. Erster Beigeordneter Schneider erklärte, dass die Stellungnahmen der Beteiligten ( Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer ) aufgrund einer Marktanalyse erstellt worden seien.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 23        Ablehnung:            Enthaltung:

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die Vertreter der Stadt Wegberg in den Gremien der Kreiswerke Heinsberg GmbH und der west einstimmig, den mittelbaren Beteiligungen

  • an der Biogas Wassenberg VerwaltungsGmbH und der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG sowie
  • an der Biogas Haaren VerwaltungsGmbH und der Biogas Haaren GmbH & Co. KG

über die west zuzustimmen.