23.03.2017 - 2.3 Wiederbesetzungssperren

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Otten äußert Verständnisfragen hinsichtlich der genannten zufallsbezogenen Anlässe. Sie erklärt, dass das Instrument der Wiederbesetzungssperre nicht in erster Linie der Einsparung sondern der kritischen Beurteilung der Aufgaben diene. Sie hinterfragt, ob die Verkürzung des Zeitraumes der Wiederbesetzungssperre als HSK-Kommune überhaupt zulässig ist. Sie erachtet die Verlängerung auf einen Zeitraum von 12 Monaten eher als sinnvoll an.

 

Herr Böhm fragt, wie die Kämmerin die Sichtweise der Kommunalaufsicht bei einer solchen Beschlussfassung einschätzt.  Zudem erkundigt er sich, wie viele der 43 Stellen unverändert bestehen geblieben sind.

 

Frau Kühlen erklärt, dass der Kreis Heinsberg diese Bereiche noch nicht engmaschig kontrolliert, jedoch wäre eine Ausdehnung auf eine 12 monatige Wiederbesetzungssperre gemäß eines HSK-Erlasses bisher nur für Stellen mit ausschließlich freiwilligen Aufgaben vorgesehen.

 

Herr Stock erläutert in Bezug auf die Ausführungen von Frau Otten, dass insbesondere vorzeitige Pensionierungen oder Renten aus planerischer Sicht unvorhergesehen eintreten können. Auch der Wechsel zu einem anderen Dienstherrn oder Arbeitgeber kann nur schwer vorhergesehen werden. Er erläutert, dass durch die Verkürzung der Sperrzeit Vorlagen erspart werden und der Rat entlastet würde.

 

Frau Müller-Deilmann führt an, dass die Gemeindeprüfungsanstalt eine „dünne Personaldecke“ bestätigt habe und ein weiterer Abbau von Stellen nur schwer möglich sei. Sie appelliert in einem Zitat der Frau von den Driesch „Vertrauen in die Verwaltung zu haben“.

 

Frau von den Driesch weist auf die Notwendigkeit der Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes hin.

 

Herr Böhm erinnert an seine zweite anfänglich gestellte Frage. Er möchte wissen, welche der Stellen, bei denen die Wiederbesetzungssperre eingehalten wurde, nach Ablauf dieser wieder in unverändertem Umfang nachbesetzt wurden.

 

Frau Müller-Deilmann erklärt, dass diese Frage derzeit nicht beantworten werden kann.

 

Herr Stock erklärt, dass es für jede Stelle eine Stellenbeschreibung und entsprechende Stellenbewertung gibt. Einen Organisationsbedarf gibt es in diesem Bereich nicht. Darüber hinaus trifft der Bürgermeister die Entscheidung über organisatorische Veränderungen im Hinblick auf Stellenzuschnitte mit Ausnahme der Stellen im Rahmen des § 73 Absatz 3 GO.

 

Herr Kuhr sagt, dass nicht nur das Geld und die Organisation, sondern vor allem der Schutz der Beschäftigten im Vordergrund stehen sollte.

 

Frau Otten betont, dass auch sie das Personalentwicklungskonzept für zwingend notwendig erachtet und erst nach dessen Erstellung im Hinblick auf das Instrument der Wiederbesetzungssperre Veränderungsmöglichkeiten sieht.

 

Herr Böhm schlägt vor, dem Beschlussvorschlag nur eingeschränkt in Bezug auf die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre für die Bereiche Kindergärten, Feuerwehr und Kläranlage zu folgen. Den Bereich des Sitzungsdienstes schließt er aus.

 

Frau von den Driesch schließt sich dem Vorschlag des Herrn Böhm mit dem Zusatz an, dass die genannten ausgenommenen Bereiche im Personalentwicklungskonzept enthalten sind.

 

Frau Karneth weist zudem darauf hin, dass im Bereich der Kindertageseinrichtungen gesetzliche Vorgaben (Belegzahlen und Schlüsselberechnungen) sowie im Bereich der Feuerwehr der Brandschutzbedarfsplan und die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln den Spielraum, ob und wie eine Stellennachbesetzung erfolgt, gänzlich auf null reduzieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 2 (SPD)

Ablehnung: 7 (4 CDU ,1 Freie Wähler, 1 FDP, 1 AfW)

Enthaltung:1 (SPD)

 

Somit wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt.

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat seinen Beschluss vom 13.09.2011 zur sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre mit sofortiger Wirkung aufzuheben und zu beschließen, dass freiwerdende Stellen ab sofort für einen Zeitraum von zwei Monaten nicht wieder besetzt werden sollen.
Grundsätzlich von der WBS ausgenommen werden die Bereiche Kläranlagen, Feuerwehr, Kindertageseinrichtungen, Sitzungsdienst.

 

Weitere Ausnahmen im Einzelfall sind nur möglich, wenn aus dem betroffenen Fachbereich Deckungsmittel in entsprechender Höhe zur Einsparung bereit gestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlussvorschlag:

 

Zugestimmt: 9 (4 CDU, 2 SPD, 1 Freie Wähler, 1 FDP, 1 AfW,)

 

Ablehnung: 0Enthaltung: 1 (SPD)

 

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg seinen Beschluss vom 13.09.2011 zur sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre dahingehend zu modifizieren, dass die Bereiche Kläranlage, Feuerwehr und Kindertageseinrichtungen grundsätzlich von der Wiederbesetzungssperre ausgenommen werden.

 

 

 

 

 

 

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