04.04.2017 - 11.5.1 Antrag der Fraktionen CDU, AfW und FDP vom 09.0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.5.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 04.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat,
§ 4 Absatz 1 Nr.5 der Rechnungsprüfungsordnung wie folgt zu fassen:
„5. die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen. Über die Prüfung ist eine Stellungnahme zu verfassen, die die wesentlichen Aussagen des Prüfberichts beinhaltet. Die Stellungnahme ist dem Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Ferner wird die Verwaltung bei Gebührenabweichungen in einzelnen Gebührenarten in Höhe von min. 30 % beauftragt, der Örtlichen Rechnungsprüfung mit der Gebührenkalkulation eine vergleichende Gegenüberstellung der bisherigen Gebühren sowie der Ursachen für diese Abweichungen vorzulegen. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft die Gegenüberstellung und die Ursachen und nimmt das Ergebnis mit in die Stellungnahme auf.
