13.06.2017 - 6.2.3 6. Änderung des FNP "Gewerbliche Baufläche Hosp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2.3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 13.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. | Der Rat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe, er möge den Bürgermeister ermächtigen, die städtebaulichen Verträge zur Rückbauverpflichtung und zur Ausgleichsverpflichtung (Anlagen 13 und 14) abzuschließen.
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2. | Der Rat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 2 bis 5 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie beschrieben, folgen.
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3. | Der Rat fasst den Beschluss zur 6. Änderung des FNP „Gewerbliche Baufläche Hospitalstraße“ sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-44, Wegberg – Hospitalstraße .
Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und die Beschlüsse anschließend öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet der 6. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbliche Baufläche Hospitalstraße“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Wegberg, Flur 55, Parzellen 7 und 33 (in Teilen). Das Plangebiet des Bebauungsplans I-44, Wegberg – Hospitalstraße umfasst den Bereich der Flächennutzungsplanänderung zuzüglich der Zufahrtstraße (Parzellen 5 und 6 in Teilen).
Die genaue Abgrenzung der Gebiete ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, durch die Darstellung einer gewerblichen Baufläche nordöstlich der Ortslage Busch in einer Größe von ca. 1,3 ha für das dort bereits bestehende Betonwerk die notwendige Planungs- und Standortsicherheit zu schaffen.
Die zu dem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
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Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung. | |
