11.07.2017 - 5 Mitteilung betreffend "über- und außerplanmäßig...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Otten erkundigt sich, ob die 25.000,00 € bei Produkt 011304 ausschließlich für die Versorgungsanschlüsse einer Festwiese gewesen seien.

Sie merkt an, dass sie in Erinnerung habe, dass die Photovoltaikanlage (Produkt 010600 – Photovoltaikanlage Edith-Stein-Realschule) zu 100 % gefördert werden würde.

Auch möchte sie wissen, um welche Mitarbeiterfortbildung es sich bei Produkt 110301 handele.

 

Herr Gellissen fragt nach, ob es sich bei dieser Position um die Festwiese in Klinkum handele. Er sei überrascht, dass dies eine außerplanmäßige Maßnahme sei.

Frau Kühlen erklärt, dass dies separiert wurde, um die jeweiligen Kostenanteile einzeln besser darzustellen zu können.

Den aktuellen Auszahlungsstand werde Sie dem Protokoll beifügen.

 

Frau von den Driesch erklärt, dass, wenn die Darstellung von Frau Kühlen nur nachrichtlich gewesen sei, diese nicht in die Auflistung aufgenommen werden brauche.

 

Herr Schreurs erklärt, dass die PV-Anlagen vollständig gefördert wurden.

Im Rathaus sei, zur besseren Darstellung, ein größeres Anzeigendisplay notwendig gewesen. Dieser führte zu tatsächlichen Mehrkosten von 600,00 €.

Frau Otten hinterfragt die Notwendigkeit eines größeren Displays mit Blick auf das Haushaltsicherungskonzept.

 

Herr Böhm bittet um zusätzliche Aufklärung wie der erforderliche Abbruch für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses finanziert wurde.

Frau Kühlen sagt, dass es sich bei dem Abbruch um einen Aufwand handele.

Herr Böhm fragt nach, ob dieser Vermögensabgang nicht kalkuliert werden brauche.

Frau Kühlen erwidert, dass die Kosten nicht als Investition abgebildet werden, ewil der abgebrochene Schuppen nicht ersetzt werde.

 

Herr Bonitz erkundigt sich, ob die Mittel, die eigentlich für die Sanierung der Dreifachsporthalle eingeplant waren, nicht zweckentfremdet wurden.

Frau Kühlen führt aus, dass über- und außerplanmäßig bedeute, dass von anderen Konten die nicht voll ausgeschöpft sind, Mittel übertragen werden könnten.

 

 

Herr Stock sichert eine ausführliche Beantwortung aller Fragen zur Niederschrift zu.

 

Antwort der Verwaltung:

Zu den beiden in der Vorlage zum TOP 5 tabellarisch aufgelisteten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Klinkum wurden durch die Ratsfrau Otten und den Ratsherrn Böhm Fragen gestellt, die nur zum Teil von der Verwaltung in der Sitzung mündlich beantwortet werden konnten.

Für die Niederschrift zur Sitzung  wurden weitergehende Informationen zuge­sagt. Daher im Folgenden einige ergänzende Erläuterungen bzw. Richtig­stellungen seitens der Verwal­tung.

 

 

  1. Produkt 011304 – Versorgungsanschlüsse Festwiese (Klinkum)

Hier wurden Fragen hinsichtlich der Höhe der Kosten für die Versorgung der Fest­wiese gestellt, sowie die Frage, ob die Kosten nicht im Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses enthalten seien.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 14.02.2017 wurden unter dem TOP 2.2.2 vom Technischen Beigeordneten Herrn Fabry die technischen Varianten für die Realisierung der Versorgungsanschlüsse der Festwiese sowie die zugehörigen Kosten vorgestellt und erläutert. Es wurde ausgeführt, dass die Kosten für die Versorgung der Festwiese nicht in den Kosten für die Erweiterung des Gerätehauses enthalten seien (siehe Niederschrift zur Sitzung).

Die anderslautende Information der Verwaltung in der Sitzung des Rates am 11.07.2017, die Kosten für die Versorgung der Festwiese seien im Budget für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses enthalten, war insofern nicht zutreffend. Die Darstellung der erforderlichen Mittelübertragung in Höhe von 25.000,- € als „außerplanmäßige Ausgabe“ (TOP 5 der Sitzung vom 11.07.2017) ist demzufolge richtig.

Im WBUV am 14.02.2017 wurde weiter die Erforderlichkeit des Umfangs der Versorgungsanschlüsse diskutiert. Die Verwaltung schlug letztlich vor, die Versorgungsanschlüsse in dem für die Festwiese erforderlichen Umfang (Trinkwasseranschluss sowie Stromanschluss 3 x 63 A) zu voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 10.419,- €  am Erweiterungsbau des Feuerwehr­gerätehauses zu realisieren. Der Ausschuss nahm Kenntnis.

In den nachfolgenden technischen Abstimmungen mit den Planern und den anderen Beteiligten wurde die genaue technische Lösung für die Versorgung der Festwiese festgelegt. Danach war mit Kosten in Höhe von bis zu 25.000,- € zu rechnen.

Die erforderlichen Leistungen hierfür wurden ausge­schrieben und beauftragt. Nach Durchführung der Arbeiten liegen die Gesamtkosten für die Versorgung der Festwiese mit Strom und Trinkwasser nun jedoch bei rund 15.400,- €.

 

 

  1. Produkt 030103 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen (Grundschule Klinkum)

Hierzu wurde die Frage gestellt, warum Mehrkosten für den Abbruch der Gebäu­de­teile entstehen.

 

Für den Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses Klinkum war der Abbruch von zwei Gebäudeteilen der ehemalige Grundschule Klinkum erforderlich. Die konsumtiven Mittel für diesen Abbruch sind im Haushalt 2017 enthalten, jedoch irrtümlicherweise unter dem Produktsachkonto 021500 - 521100  (Gefahren­abwehr und Gefahrenvorbeugung), und nicht, wie es richtig gewesen wäre, unter dem Produktsachkonto 030103 – 521100 (Grundschule Klinkum).

Aus diesem Grund wurde eine überplanmäßige Ausgabe bei dem Produkt­sachkonto GS Klinkum erforderlich, es ergeben sich jedoch Minderausgaben in gleicher Höhe beim Produktsachkonto Gefahrenabwehr und Gefahren­vor­beugung.

Insofern handelt es sich bei den Abbruchkosten für die beiden Gebäudeteile der ehemaligen Grundschule nicht um Mehrkosten bei der Baumaßnahme „Erwei­terung Feuerwehrgerätehaus Klinkum“.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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