17.10.2017 - 7.2.2 Bebauungsplan I-3A, Wegberg - Beeckerheide West...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

 

a)     Auf Empfehlung des  Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt der Rat der Stadt, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-3A, Wegberg – Beeckerheide West / 5. Änderung.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg innerhalb des Wohnbereiches „In Beeckerheide“. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der ursprünglich vorgesehenen Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

b)     Außerdem beschließt der Rat auf Empfehlung des Ausschussess für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe, die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlich werdenden Planungskosten im Haushaltsentwurf 2018 vorzusehen.