28.11.2017 - 2.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.06.2017 auf Ände...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsfrau Otten dankt der Verwaltung für die ausführliche Vorlage. Allerdings merkt sie an, dass 25 % der Grundstücke die Festsetzungen nicht einhalten und somit eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sei. Dies führe auch zu einer höheren Zufriedenheit der Bauherren.

 

Herr Dr. Arndt merkt an, dass die Pflanzstreifen bzw. Begrünungen oft nicht umgesetzt werden. Hier halte er eine Kontrolle durch die Verwaltung für erforderlich.

 

Ratsherr Nießen ist ebenfalls der Auffassung, dass es Aufgabe der Bauaufsicht sei, die Fälle, in denen erforderliche Genehmigungen von Einfriedungen fehlen, aufzugreifen.

 

Bürgermeister Stock spricht sich gegen eine Änderung der Bebauungspläne aus.

 

Auf Nachfrage von Frau Otten stellt Herr Schroeders die unterschiedlichen Festsetzungen der beiden Bebauungspläne zu Einfriedungen gegenüber. Er führt aus, dass der aus der Verkehrssicherungspflicht erforderliche Mindestabstand von 50 cm zwischen Einfriedung und Straßenverkehrsfläche bei Bauherren in der Vergangenheit oft zu Unmut geführt habe, da dieser nicht nutzbar sei und als „Schmutzstreifen“ verkomme. Man habe sich daher im 2. Bauabschnitt dazu entschieden, bei Eckgrundstücken eine ein Meter breite „von Einfriedungen freizuhaltente Fläche“ festzusetzen, um so sicherzustellen, dass die unterschiedlich vorzufindenden Einfriedungsmaterialien (z.B. Betonfertigelemente) durch eine Eingrünung zum Straßenraum kaschiert werden. Es obliege dem Fachausschuss und dem Rat das Erscheinungsbild von Neubaugebieten festzulegen.

 

Herr Müller spricht sich für eine passende Gestaltung der Einfriedungen und Verkehrsflächen gemäß dem Leitbild „Stadt im Grünen“ aus.

 

Einigkeit besteht im Ausschuss darüber, dass die Zäune entlang der Verkehrsflächen einzugrünen sind.

 

Der Vorsitzende ruft den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung auf.

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Abstimmungsergebnis zum Verwaltungsvorschlag:

Zustimmung:11 (6 SPD, 2 FDP,  2 Grüne, 1 FW)

 

Ablehnung: 12 (10 CDU, 2 AfW)

 

Enthaltung: 0

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Beschluss:

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses lehnt der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe den Beschlussvorschlag der Verwaltung, dem Antrag der CDU – Fraktion vom 26.06.2017 auf Änderung der Bebauungspläne für das Neubaugebiet „Auf dem Kamp“ in Arsbeck nicht zu folgen, ab.