30.11.2017 - 3.1 Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellißen dankt Herrn Bertrams und Müller-Deilmann für die Erstellung. Er führt aus, dass die CDU-Fraktion bereits in vorherigen Beratungen ihre Position hinsichtlich der Umwandlung einer Beschäftigtenstelle in eine Beamtenstelle erläutert habe.

 

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, die Stelle II/B01 als Beschäftigtenstelle nach EG 14 auszuweisen und nicht als Beamtenstelle nach A 13, Stufe 2.

 

Herr Bürgermeister Stock erinnert daran, dass die Beratung zu diesem Thema allgemein gehalten werden sollte, da es sich um den öffentlichen Teil der Sitzung handele und eine bestimmte Person betroffen sei. Er führt weiter aus, dass ihm ein Antrag auf Verbeamtung vorliege, welcher Bezug auf die damalige Stellenausschreibung nimmt. Die Stelleninhaberin berufe sich auf eine damalige Zusicherung.

 

Er teilt mit, dass der Städte und Gemeindebund bei der Prüfung mit eingebunden sei. Und der Stadt Wegberg keine finanziellen Nachteile entstünden.

Herr Gellißen erkundigt sich, ob es sich bei der damaligen Zusicherung um eine solche nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz handele. Herr Stock bejaht dies.

 

 

Frau von den Driesch erkundigt sich, ob ein solcher Antrag bereits vorher schon einmal positiv beschieden wurde, und führt aus, dass aufgrund der aus ihrer Sicht fehlenden einklagbaren Grundlage ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Herr Stock erinnert sich an keinen derartig gelagerten Fall und erläutert, dass es sich um einen Einzelfall handele und hierdurch kein Präzedenzfall geschaffen würde.

 

Frau Müller-Deilmann merkt an, dass diese Frage von der Entscheidung über die Ausweisung der Stelle im Stellenplanentwurf 2018 getrennt gesehen werden sollte.

 

Herr Stock erklärt ebenfalls, dass der Einzelfall zu betrachten ist und ein Beschluss im Rat, die besagte Stelle als Beschäftigtenstelle auszuweisen, gegebenenfalls zu beanstanden sei.

 

Frau von den Driesch erkundigt sich, ob bei einer weiteren Ausweisung als Beamtenstelle eine unmittelbare Ausführung erfolgt oder ob zuvor noch eine Mitteilung erfolgt.

 

Herr Stock erläutert, dass eine rechtliche Überprüfung aufgrund eines Klageverfahrens jederzeit erfolgen könne und dies ebenfalls eine Beanstandung zur Folge habe.

 

Herr Nelsbach lässt zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion zur Stelle II/B01 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis der CDU-Fraktion:

 

Zustimmung: 6 (4 CDU, 1 FDP, 1 AfW)

Ablehnung: 4 (2 SPD,  1 Bündnis 90 / Die Grünen, 1 Freie Wähler) 

 

Beschluss der CDU-Fraktion:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stelle II/B01 als Beschäftigtenstelle nach EG 14 auszuweisen.

 

Herr Wolters betritt den Sitzungssaal.

 

Herr Müller-Holtkamp erkundigt sich, wo im Stellenplanentwurf 2018 die beschlossene Ausweisung einer Stelle für die Tätigkeiten eines/einer Verwaltungslotsen/Verwaltungslotsin erfolgte.

 

Herr Stock sichert die Überprüfung des Beschlussinhaltes zu, äußert jedoch ergänzend, dass für die Tätigkeit keine ganze Stelle im Entwurf ausgewiesen werden wird, sondern vielmehr eine Ausweisung der Tätigkeit als Anteil einer bestehenden Stelle erfolge.

 

Herr Müller-Holtkamp ergänzt, dass es sich auch nur um eine Ausweisung der Tätigkeit als Anteil einer bestehenden Stelle handeln solle.

 

Herr Stock sichert die ergänzende Aufnahme und Ausweisung im Stellenplanentwurf 2018 zu.

 

Herr Nelsbach stellt sodann den Stellenplanentwurf 2018 mit der zuvor mehrheitlich beschlossenen Änderung zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 10 (4 CDU, 3 SPD, 1 Bündnis 90 / Die Grünen, 1 FDP, 1 AfW)

Enthaltung: 1 (Freie Wähler)

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat, den Stellenplan 2018 in der geänderten Fassung zu beschließen.