05.12.2017 - 4.4 Elfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Wegberg zu empfehlen, auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 die nachstehende Änderungssatzung zu beschließen:

 

Elfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung

zur Satzung über die Abfallentsorgung

in der Stadt Wegberg vom …

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150), des § 9 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07. April 2017 (GV. NRW. S. 442), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017 folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg, zuletzt geändert durch die zehnte Änderungssatzung vom 20. Dezember 2016, wird wie folgt geändert:

 

1) In § 5 Absatz 1 Buchst. B) a) Satz 3 wird die Zahl „0,22“ durch die Zahl „0,23“

ersetzt.

 

2) In § 5 Absatz 1 Buchst. B) b) Satz 2 werden die Zahl „0,22“ durch die Zahl

„0,23“ und die Zahl „4,40“ durch die Zahl „4,60“ ersetzt.

 

3) In § 5 Absatz 1 Buchst. B) c) werden die Zahl „55,00“ durch die Zahl „57,50“,

die Zahl „88,00“ durch die Zahl „92,00“, die Zahl „110,00“ durch die Zahl

„115,00“ und die Zahl „880,00“ durch die Zahl „920,00“ersetzt.

 

4)In § 5 Absatz 3 Satz 2 wird die Zahl „42,22“ durch die Zahl „44,43“ ersetzt.

 

5)In § 5 Absatz 4 Satz 3 wird die Zahl „0,65“ durch die Zahl „0,69“ ersetzt.

 

6)In § 5 Absatz 4 Satz 4 wird die Zahl „6,87“ durch die Zahl „7,22“ ersetzt.

 

7)In § 5 Absatz 5 Buchst. a) wird die Zahl „9,58“ durch die Zahl „9,84“ ersetzt.

 

8)In § 5 Absatz 5 Buchst. b) wird die Zahl „90,97“ durch die Zahl „94,61“ ersetzt.

 

9)In § 5 Absatz 6, 2. Halbsatz Buchst. a) wird die Zahl „178,62“ durch die Zahl „187,72“ ersetzt.

 

10)In § 5 Absatz 6, 2. Halbsatz Buchst. b) wird die Zahl „72,28“ durch die Zahl „75,92“ ersetzt.

 

 

Artikel II

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=16468&selfaction=print