05.12.2017 - 4.7 Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die nachstehende Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG zu beschließen:

 

Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG vom __________________

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW., S. 966), der §§ 6 und 7 Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV.NRW, S. 1150), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.Juli 2009 (BGBl. I , S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.Juli 2017 (BGBl. I,S. 2771), der §§ 62 bis 65 des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.Juli 2016 (GV NRW, S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW S.934), in seiner Sitzung am ……..folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

Die Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG vom 21. Dezember 2016 wird wie folgt geändert:

 

  1. § 3 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Der von den Erschwerern zu tragende Aufwand bleibt bei den  Aufwendungen, die in die Gebühr eingerechnet werden, unberücksichtigt.“

 

  1. § 6 wird wie folgt geändert:

In § 6 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ gestrichen.

In § 6 A) a) wird die Zahl „6,79“ durch die Zahl „6,63“ ersetzt.

In § 6 A) b) wird die Zahl „0,05“ durch die Zahl „0,04“ ersetzt.

In § 6 B) a) wird die Zahl „2,17“ durch die Zahl „1,97“ ersetzt.

 

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 1.Januar 2018 in Kraft.

 

 

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=16487&selfaction=print