19.12.2017 - 6.2.2 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stock berichtet, dass es zu keiner Einigung bezüglich des Kaufpreises für das gegenüberliegende Grundstück gekommen sei.

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt der Rat der Stadt, die Aufstellung des Bebauungsplanes VI-16, Rath-Anhoven – Oestricher Weg.

 

Das Plangebiet, in einer Gesamtgröße von ca 0,8 ha, befindet sich südlich angrenzend zur bestehenden Bebauung des Oestricher Weges. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Wohnbebauung am südlichen Rand der Ortslage Rath-Anhoven zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S.2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

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