06.02.2018 - 2.2 Bebauungsplan III-4B, Arsbeck - Auf dem Kamp, 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- WBUV vom 28.11.2017 / TOP 2.1 und Rat vom 19.12.2017 / TOP 6.2.1
- Datum:
- Di., 06.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert der Ausschussvorsitzende, dass die in der Beratungsvorlage aufgeführte Karte des Geltungsbereiches den Unterlagen nicht beigefügt war und daher als Tischvorlage zu Beginn der Sitzung verteilt wurde. Diese Anlage werde ferner der Niederschrift der heutigen Sitzung und der Beratungsvorlage für den Rat beigefügt.
Ratsfrau Otten fragt nach, ob durch die angedachte Änderung, zukünftig eine einheitliche Regelung zu den Festlegungen der beiden Bebauungspläne im Hinblick auf Einfriedungen erreicht werde. Frau Heilwagen kann dies nicht mit Sicherheit bestätigen und wird im Rahmen der Niederschrift hierzu noch eine Mitteilung geben.
Anmerkung der Schriftführung:
Durch die Änderung des Baubauungsplanes III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan würde eine Anpassung bezogen auf die Regelungen zu Einfriedungen erfolgen, so dass beide Teilbereiche eine einheitliche Regelung zur Eingrünung von Einfriedungen treffen. Zukünftig würde dann lediglich ein Mindestabstand von 50 cm zwischen Verkehrsfläche und Einfriedung ausreichen. Auf die damit verbundenen Auswirkungen wurde in der Vorlage VO/4260/17 zur Sitzung am 28.11.2017 bereits hingewiesen.
Ratsherr Bonitz stellt für seine Fraktion fest, dass diese weiterhin an den bestehenden Bebauungsplanfestsetzungen festhalte und den Beschlussvorschlag ablehnen werde. Herr Dr. Arndt schließt sich für seine Fraktion dieser Meinung an. Auch die Fraktion Bündenis90/Die Grünen werde den Beschlussvorschlag hinsichtlich einer Änderung der Festsetzungen ablehnen.
Abschließend bittet Ratsfrau Otten darum, heute keine Entscheidung zu fassen, sondern diese in die Ratssitzung am 15.02.2018 zu verschieben.
Hiergegen wird kein Widerspruch seitens der Ausschussmitglieder erhoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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