15.02.2018 - 6.1.3 Ermächtigungsübertragungen von 2017 nach 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Otten verliest folgende Stellungnahme zu den Ermächtigungsübertragungen:

 

„Die CDU ist entsetzt über den Umgang mit den Ermächtigungsübertragungen. Unsere Wortmeldungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss scheinen völlig ignoriert worden zu sein. Unseres Erachtens hätten alle Projekte, die noch nicht begonnen wurden aus der Liste entfernt und nach erneuter Überprüfung der zwingenden Notwendigkeit der Maßnahme als neue Maßnahme im Haushalt veranschlagt werden müssen. Das Instrument der Ermächtigungsübertragung soll doch kein Schattenhaushalt sein. Wir haben im Dezember einen Haushalt für das Jahr 2018 beschlossen und bekommen nun quasi durch die Hintertür ca. 3,6 Mio. Euro an kreditfinanzierten Positionen serviert, denen wir zustimmen sollen, weil das immer schon so war. Das kann nicht das Ziel einer sinnvollen und soliden Haushaltspolitik sein.

 

Die Tatsache, dass von der vermeintlichen „Verbesserung“ von 516 T€ knapp 453 T€ auf einen kapitalen Fehler entfallen, macht uns fassungslos. Sowohl die Position Edith- Stein- Realschule Neubau Toilettenanlagen mit 168.230 € als auch die Position Umlegung Helpensteiner Bach mit 284.245 € werden Politik doppelt „verkauft“; einmal als Ermächtigungsübertragung und einmal neu veranschlagt im Haushalt 2018.

 

Wir sind HSK-Kommune und müssen unsere Finanzen besser im Blick haben. Herr Bürgermeister, die positiven Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre scheinen Sie derart begeistert zu haben, dass Sie es nicht für notwendig erachten einen besonderen Blick auf die aktuellen Entwicklungen der Finanzen zu haben. Die positiven Einmaleffekte der letzten Jahre werden sich nicht endlos wiederholen. Noch bedenklicher ist allerdings die Reaktion der Kollegen der SPD, die keinerlei Bedenken gehabt hätten den Ermächtigungsübertragungen in der Form und Höhe wie sie uns zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018 vorgelegt worden sind zustimmen.

 

Die CDU Fraktion beantragt, die Liste der Ermächtigungsübertragungen in die Verwaltung zurück zu geben zur weiteren Überarbeitung und Kürzung um alle Positionen, die nicht zwingend übertragen werden müssen.“

 

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Herr Wolters erläutert, dass alle Haushaltsmittel, die nach 2018 übertragen werden sollen, bereits durch den Haushalt 2017 beschlossen worden seien. Der Rat habe in der Vergangenheit häufig gezögert, zeitnah eine Entscheidung zu treffen. Somit führe diese Haltung zwangsläufig zu diesem Ergebnis.

Herr Nelsbach macht deutlich, dass die Ermächtigungsverpflichtungen auch für bereits laufende Baumaßnahmen bestehen.

Frau Kühlen sagt, dass bewusst in den Haushaltsplan 2018 die Maßnahmen, die zwar aus Vorjahren stammten aber noch nicht begonnen wurden, neu veranschlagt wurden. Wenn keine Haushaltsmittel in 2018 eingestellt worden wären, dann würden diese Beträge letztendlich bei der Fertigstellung fehlen. Sie könne mit 95%-iger Sicherheit sagen, dass es sich bei den Maßnahmen tatsächlich um bereits begonnene Baumaßnahmen und um Fahrzeugbeschaffungen, die bereits beauftragt wurden, handele.

Herr Stock verdeutlicht, dass die Verwaltung gefasste Ratsbeschlüsse mit den im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen umsetze. Zum Beispiel handelt es sich dabei u.a. um die Beschaffung bzw. Beauftragung zur Lieferung neuer Feuerwehrfahrzeuge, deren Beschaffung im Jahre 2016 für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen wurde. Diese Investition wurde Ende 2016 geplant und mehrmals im Fachausschuss und im Rat diskutiert. Der Beschluss wurde sehr spät im Jahr gefasst, so dass eine Abrechnung in 2017 nicht mehr möglich war. Verständlich sei auch, dass die in der letzten Ratssitzung am 19.12.2017 beschlossen Fahrzeugbeschaffungen für den Baubetriebshof nicht bis zum 31.12.2017 abgerechnet und geliefert werden konnten.

Frau Otten macht deutlich, dass dies der CDU durchaus bewusst sei. Ihrer Fraktion gehe es nicht um eine Blockadehaltung, sondern um eine solide Finanzplanung. Als HSK-Kommune müssen die Finanzen besser im Blick gehalten werden.

Herr Stock bittet die CDU konkrete Maßnahmen zu benennen.

Herr Müller-Holtkamp fragt Frau Kühlen, wie hoch die restlichen 5% beziffert werden könnten.

Frau Kühlen sagt, dass diese Positionen zusammen ca. 180.000,00 € ausmachen.

Herr Stock macht deutlich, dass die Verwaltung das Problem sehr ernst nehme und auch in der kommenden Fachbereichsleiterrunde am 21.02.2018 das Thema ausführlich erörtern werde.

Frau Otten führt aus, dass die CDU-Fraktion das Thema in der letzten Haushaltsberatung angemahnt, den Haushalt aber mitgetragen habe, und jetzt seien die Beträge jedoch noch höher.

Herr Müller-Holtkamp sagt, dass er dem eben vorgetragenen Antrag der CDU nicht ganz abgeneigt sei. Seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung aber folgen werde, da es nicht zielführend sei, die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung lahm zulegen. Frau von den Driesch schließt sich der Meinung von Herrn Müller-Holtkamp an und macht deutlich, dass es Ziel ihrer Fraktion sei, keinen Nachtragshaushalt beschließen zu müssen. Allerdings, so sagt sie, dass sie dieses Jahr zustimmen werde aber nicht mehr in Folgejahren.

Herr Wolters fragt nach, was passiere, wenn die Politik dem CDU-Antrag folgen werde.

Frau Kühlen sagt, dass es keinen Anlass zur Sorge gebe. Die angegebenen Ermächtigungen seien hoch angesetzt, zudem seien diese ganz konkret an Lieferaufträge gebunden. In den vergangenen Jahren seien die Beträge geringer ausgefallen. Eine 5%-ige pauschale Kürzung bzw. Streichung wäre nicht sinnvoll.

 

Herr Stock verliest folgende E-Mail von Frau Kühlen vom 05.02.2017:

 

Sehr geehrte/r Fraktionsvorsitzende/r,

 

vielen Dank für Ihre kritische Auseinandersetzung mit dem Thema und den Anregungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.1.18. Anliegend übersendet die Verwaltung die nach nochmaliger Durchsicht veränderte Liste der Ermächtigungsübertragungen. Hierbei konnte eine Verbesserung in Höhe von 516.438( tel: € (Spalten F-G) erreicht werden.

Die Verwaltung ist sich bewusst, dass der Übertragungswert mit rund 3.100.000 Euro immer noch hoch ist. Gleichwohl sei der Hinweis erlaubt, dass die Entscheidungen über diese Ansätze bereits mit der vorjährigen Zustimmung zum Haushalt getroffen wurden und lediglich eine zeitliche Verschiebung der Auszahlungen erfolgt.

Die Verwaltung teilt das Ziel, diesen Wert in Zukunft deutlich zu reduzieren. Hierzu wird die Verwaltungsführung bei der Aufstellung der kommenden Haushalte die einzelnen Fachbereiche noch mehr für diese Thematik sensibilisieren.

So sind aktuell die zuständigen Fachbereichsleiter nochmals darüber in Kenntnis gesetzt worden, in welchen Fällen Ermächtigungsübertragungen angemeldet werden dürfen und in welchen nicht.

Für den Haushalt 2019 soll die Ansatzplanung noch sorgfältiger und vorausschauender erfolgen.

Damit dies auch einen größeren Stellenwert erfährt, wird die Kämmerin in der nächsten Fachbereichsleiterrunde am 21.2.18 die Regeln näher erläutern, sodass die Ermächtigungsübertragungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Weitere Maßnahmen wird die Verwaltungsspitze gemeinsam mit den Fachbereichsleitungen in oben genannter Sitzung erarbeiten.

Bitte leiten Sie diese email an Ihre Fraktion weiter. Die neue Liste wird der Vorlage für den Rat angehängt.

Vielen Dank.

 

Herr Bonitz fragt nach, ob es möglich sei, zum Beispiel zum 3. Quartal eines Jahres eine Übersicht zu erstellen aus der hervorgeht, ob und in welcher Größenordnung es Ermächtigungsübertragungen ins nächste Jahr geben könnte.

Frau Kühlen sichert dies zu.

Frau Otten sagt, dass genau das die Intention ihrer Fraktion gewesen sei.

 

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Abstimmungsergebnis zum CDU-Antrag

Zustimmung:13 (CDU)

Ablehnung:18 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen, AfW, FDP, Freie Wähler)

 

Der Antrag der CDU-Fraktion findet keine eigene Mehrheit, daraufhin stellt der Bürgermeister den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Zustimmung:     18 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen, AfW, FDP, Freie Wähler)

Ablehnung:       1 (CDU)

Enthaltung:     12 (CDU)

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Beschluss:

Der Rat beschließt die beigefügten Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen.

 

 

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