24.04.2018 - 11 Vorläufige Betriebskostenabrechnung für die Erh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Otten sagt, dass die Zustände der Friedhöfe im Stadtgebiet nicht zufriedenstellend seien und aufgrund dessen spricht sie sich für eine Erweiterung des Beschlussvorschlages aus.

„Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die vorläufige Betriebskostenabrechnung für die Erhebung von Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 sowie die hierzu vom Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit gegebenen Erläuterungen zur Kenntnis und erstellt kurzfristig eine Betriebskostenabrechnung für das Haushaltsjahr 2017 unter Berücksichtigung der neuen Gebührenbedarfsberechnung. Außerdem sollen Lösungen aufgezeigt werden, wie ein Defizit ausgehebelt werden soll.“

Herr Wolters stellt in Frage, ob  bei acht Urnenstelenbeisetzungen im Jahr an der Planung für weitere Urnenstehlen fest gehalten werden solle.

Frau Karneth antwortet, dass selbst wenn eine Erweiterung der Stelen im Haushaltsplan stehe, selbstverständlich nicht weiter investiert werde, solange sich die Nachfrage nicht verbessere. Es sei nicht erklärbar, warum in Wegberg die Nachfrage nicht so hoch sei wie vergleichsweise in anderen Kommunen. Für den jetzigen Bedarf reichen die Stehlen in Wegberg und Arsbeck aus.

Frau Karneth sagt, dass die genauen Kosten bzw. ob ein Defizit eingestellt werden müsse, noch zu klären sei.

Insbesondere sei zu klären, ob die 60.000 € mit eingestellt werden sollen oder nicht. Sie stellt dies für das 3. Quartal 2018 in Aussicht.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die vorläufige Betriebskostenabrechnung für die Erhebung von Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2017 sowie die hierzu vom Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit gegebenen Erläuterungen zur Kenntnis.

 

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